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Als die Nebenwirkungen noch weit weg waren. Kerstin Spiegelberg mit Kolleginnen aus der Nationalmannschaft der DDR bei einem internationalen Wettkampf auf Kuba 1986.
© promo

Kommentar: Kerstin Spiegelberg: Später Sieg

Die Berlinerin Kerstin Spiegelberg ist ohne ihr Wissen als Minderjährige mit Anabolika gedopt worden. Nun hat ihr das Sozialgericht Berlin hat eine Opferrente zugesprochen - ein sporthistorische Entscheidung.

Nicht immer werden die bedeutendsten Urteile im Sport mit den prominentesten Siegern in Verbindung gebracht. Im Namen von Jean-Marc Bosman kippte einst das bis dahin übliche Transfergeschäft im Fußball. Eine sporthistorische Entscheidung hat nun auch die Berlinerin Kerstin Spiegelberg erkämpft.

In der DDR war die Kanufahrerin ohne ihr Wissen als Minderjährige mit Anabolika gedopt worden. Am Freitag hat das Sozialgericht Berlin befunden, dass ihre gesundheitlichen Schäden – vor allem ihre Krebserkrankung – auf Dopingmittel zurückzuführen sind. Spiegelberg steht nun sogar eine Opferrente zu, zumindest für den Zeitraum, in dem ihr eine mindestens 50-prozentige Schwerbehinderung bescheinigt wird. Das trifft bei ihr schon für ein halbes Jahr zu und sichert sie ab, falls es ihr wieder schlechter gehen sollte.

Es zählt aber zunächst einmal wie im Sport der ideelle Wert dieses Siegs. Er ist eine Bestätigung. Ein Dopingopfer wie Kerstin Spiegelberg muss sich nicht mehr rechtfertigen, dass sie es doch besser hätte wissen müssen, als man ihr die kleinen blauen Dopingpillen in die Hand gab. Und dass ihre Krankheiten von überallher kommen könnten. Dieses Urteil bildet ein Stück Wirklichkeit ab. Nach so viel Leugnen und Lügen von Trainern, Ärzten, Sportverbänden ist das schon eine ganze Menge. Vor allem können sich andere Dopingopfer auf diese Entscheidung berufen.

Leistungssport kann ausbeutend sein, die Folgen des Dopings können lebenslang schmerzen. Das verlangt nach einer angemessenen Entschädigung.

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