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Die Videoassistenten haben alle Spiele, die parallel laufen, auf ihrem Bildschirm.
© imago/ActionPictures

Die wichtigsten Fragen zum Videobeweis: Ich sehe was, was du nicht siehst

Nach der Torlinienkamera kommt der Schiedsrichter am Monitor. Er soll die Zahl entscheidender Fehler vermindern. Fragen und Antworten zu einer Revolution im Fußball.

Wenn in zwei Wochen die Bundesliga in ihre neue Saison startet, erlebt der deutsche Fußball eine revolutionäre Neuerung. Nach Einführung der Torlinientechnik gibt es fortan auch den Videobeweis. „Das wäre vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen“, sagt der frühere Fifa-Schiedsrichter Hellmut Krug, der für das gemeinsame Projekt von DFB und DFL verantwortlich war. Einen ersten Eindruck könnte das Publikum schon an diesem Sonnabend, beim Supercup-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Bayern München (20.30 Uhr, live in der ARD), bekommen.

Wann soll der Videoassistent eingreifen?

Das ganze Projekt, das sich immer noch in der zweijährigen Testphase (bis März 2018) befindet, steht unter der Maxime „Minimaler Eingriff – maximaler Erfolg“. Fehlentscheidungen wird es im Fußball auch weiterhin geben; aber es soll künftig möglichst wenige spielentscheidende Fehler geben. Damit das Spiel nicht dauernd unterbrochen wird, hat der Weltverband Fifa vier Fälle definiert, bei denen der Videobeweis herangezogen werden kann: bei den Fragen „Tor oder nicht Tor?“, „Elfmeter – ja oder nein?, „Platzverweis – ja oder nein?“ und wenn der Schiedsrichter zwei Spieler verwechselt hat, also jemanden verwarnt oder vom Platz gestellt hat, der nachweislich unschuldig war.

Bei der Frage „Platzverweis – ja oder nein?“ gibt es noch eine Einschränkung. Der Videobeweis ist nur bei einer Roten Karte zulässig, nicht aber wenn es um eine zweite Gelbe Karte und damit Gelb-Rot geht. „Würde man die Berechtigung der zweiten Gelben Karte überprüfen, müsste man dies zwangsläufig auch schon bei der ersten tun“, sagt Hellmut Krug.

Wann wird eine Entscheidung revidiert?

Wenn sie klar falsch ist. Bleibt die Frage, wann das der Fall ist? Für den Weltverband Fifa ist es ein Indiz, wenn wirklich alle – also Spieler, Fans, Medien – der Meinung sind, dass eine Entscheidung falsch ist. Das Tor, das Leon Andreasen im Oktober 2015 für Hannover 96 gegen den 1. FC Köln erzielt hat, ist ein Paradebeispiel dafür. Wenn man hingegen zu der Ansicht gelangt, dass man einen Elfmeter geben kann, aber nicht muss, wird es mit Sicherheit keine Intervention geben. „Wenn ich geringe Zweifel habe, greife ich nicht ein“, sagt Krug.

Wann kann eine Entscheidung revidiert werden?

Wenn das Spiel zum ersten Mal nach einer strittigen Szene unterbrochen ist. Und zwar nur dann. Nach Fortsetzung des Spiels hat der Schiedsrichter keine Möglichkeit mehr, eine Fehlentscheidung zu korrigieren. Ausnahme ist eine Tätlichkeit, die er übersehen hat.

Was ändert sich für die Schiedsrichter?

Wichtiger Grundsatz ist: Der Schiedsrichter darf seine Denkweise gar nicht ändern. Beim Videoassistenten handelt es sich nämlich gerade nicht um einen Oberschiedsrichter. Die letzte Entscheidungsgewalt behält weiterhin der Schiedsrichter auf dem Feld. Trotzdem wird er sich in Details anders verhalten als bisher. Bei knappen Abseitssituationen zum Beispiel. Selbst wenn der Assistent die Fahne gehoben hat, wird der Schiedsrichter den Torabschluss noch abwarten, bis er pfeift und das Spiel damit unterbricht.

Das betrifft allerdings nur sogenannte tornahe Situationen. Startet ein Spieler von der Mittellinie und hebt der Linienrichter seine Fahne, weil er eine Abseitsposition gesehen hat, wird das Spiel unmittelbar danach unterbrochen – selbst auf die Gefahr hin, dass der Spieler gar nicht im Abseits gestanden hat und allein auf das gegnerische Tor hätte zulaufen können.

Worauf müssen die Spieler achten?

Anders als in anderen Sportarten – im Hockey oder Tennis etwa – können die beteiligten Teams und ihre Spieler keinen Videobeweis anfordern, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fehlentscheidung vorgelegen hat. Die Spieler sollten den Schiedsrichter auch nicht dazu drängen, indem sie das Zeichen für den Videobeweis, das Symbol eines Monitors, nachmachen. Dafür gibt es nämlich künftig die Gelbe Karte, weil diese Geste als Provokation und Unsportlichkeit gewertet wird.

Gelb gibt es auch, wenn Spieler die sogenannte Review-Area betreten, um einen Blick auf den Monitor am Spielfeldrand zu werfen, auf dem sich der Schiedsrichter strittige Szenen noch einmal anschauen kann. Offizielle, die das versuchen, werden sogar auf die Tribüne verwiesen. Deswegen befindet sich die Review-Area auch nicht zwischen den Trainerbänken, sondern auf der gegenüberliegenden Seite. Zudem ist den Bundesligaschiedsrichtern empfohlen worden, die Area möglichst selten aufzusuchen – und dem Urteil des Videoassistenten zu vertrauen.

Wer wird als Videoassistent eingesetzt?

Insgesamt gibt es in der neuen Saison 23 mögliche Videoassistenten. Das sind alle aktiven Bundesligaschiedsrichter bis auf die drei Aufsteiger (die noch nicht entsprechend geschult sind). Dazu kommen die Ehemaligen Jochen Drees, Wolfgang Stark und Günter Perl, die die Altersgrenze von 47 Jahren erreicht haben und daher in dieser Spielzeit keine Bundesligaspiele mehr leiten dürfen.

Was kriegen die Zuschauer im Stadion mit?

Beim Confed-Cup wurde auf den Anzeigetafeln der Schriftzug „Video Referee“ eingeblendet. Die strittigen Szenen wurden nicht gezeigt. Davon hat die Fifa abgeraten. In der Bundesliga wird womöglich noch die Zusatzinformation eingeblendet, was gerade untersucht wird. Dazu sollen entsprechende Wortblöcke vorbereitet werden, die dann von den Vereinen auf der Anzeigetafel eingespielt werden.

Wird es trotzdem noch Diskussionen geben?

Ganz bestimmt – schon weil es Entscheidungen geben kann, die dem Gerechtigkeitsempfinden des Zuschauers widersprechen. Zum Beispiel in folgendem Fall: Der Schiedsrichter lässt nach einem Tackling im Strafraum weiterspielen, in der folgenden Situation kommt es zu einem Foul, das er mit Rot ahndet. Der Videobeweis aber zeigt: Das Tackling im Strafraum war regelwidrig, es gibt nachträglich Elfmeter. Streng genommen hätte es die folgende Szene mit dem rotwürdigen Foul also gar nicht gegeben. Muss der Schiedsrichter die Rote Karte deshalb zurücknehmen? Nein. Die persönliche Strafe bleibt. Es sei denn, es hat sich um ein taktisches Foul gehandelt, für das der Schiedsrichter Gelb oder Rot gezeigt hat. In diesem Fall würde die Strafe zurückgenommen werden.

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