Vorwurf Bestechlichkeit: Gubens Bürgermeister vor Gericht
Gubens Rathaus-Chef wird wegen Bestechlichkeit angeklagt. Der FDP-Politiker ist bereits seit Mai 2012 suspendiert.
Zwei Jahre lang haben die Anti-Korruptions-Ermittler der Neuruppiner Staatsanwaltschaft gegen den beurlaubten Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) ermittelt. Jetzt haben sie vor dem Landgericht Cottbus Anklage wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen den Politiker erhoben. Angeklagt ist auch ein Unternehmer aus Guben wegen Bestechung.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin wirft dem 61-jährigen Hübner Bestechlichkeit in sechs Fällen, darunter in einem besonders schweren Fall, sowie Untreue in sechs besonders schweren Fällen vor. Hübner, der die Vorwürfe bestreitet, soll zwei Unternehmen Aufträge der Stadt Guben für Grünflächen- und Friedhofspflege sowie für Abriss von Gebäuden zugeschanzt haben. Im Gegenzug sollen ihn die Geschäftsführer zweier Unternehmen aus Guben und Peitz seit 2005 mit Dienstleistungen und Geschenken bedacht haben. Die Gartenbaufirma soll Hübner etwa das Wochenendgrundstück hergerichtet haben. Dazu sollen die Verlegung von Rollrasen, die Gartenbepflanzung, aber auch Heckenschneiden gehört haben. Von der Abrissfirma soll Hübner Lebensmittel und Spirituosen erhalten haben.
Erst Ende 2012 war in einem Prozess am Landgericht Cottbus gegen eine Lausitzer Abfallentsorgungsfirma wegen des Vorwurfs der Bestechung bekannt geworden, dass Hübner Weinpakete und Geschenkkörbe mit Lebensmitteln erhielt. Der angeklagte Geschäftsführer wurde wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe verurteilt, das Gericht sah keine schwerer wiegende Bestechung Hübners durch den Unternehmenschef. Insgesamt sollen die Zuwendungen beider Unternehmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Wert von 30000 Euro gehabt haben.
Daneben wird Hübner in der Anklage aber auch Untreue vorgeworfen. In sechs Fällen soll er veranlasst haben, dass Anwaltskosten, die im Zuge eines Disziplinarverfahrens gegen ihn entstanden sind, zu Unrecht aus dem Haushalt der Stadt bezahlt werden. Daneben soll Hübner über mehrere Jahre die Dienstgarage der Stadtverwaltung genutzt haben, um dort seine privaten Wagen unterzustellen. In diesen Fällen soll der Stadt Guben ein Schaden von 9000 Euro entstanden sein.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes (LKA) gegen den Bürgermeister waren Mitte 2010 durch zwei Strafanzeigen sowie durch Erkenntnisse einer Finanzbehörde ausgelöst worden. Später kamen weitere Anzeigen von Stadtverordneten hinzu.
Die Fronten zwischen dem Bürgermeister und dem Stadtparlament hatten sich verhärtet, dem Ratshauschef warfen einige Stadtverordnete Selbstherrlichkeit vor. Der 61-jährige Hübner bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und wehrte sich juristisch dagegen. Im Jahr 2002 war er zum Bürgermeister von Guben gewählt und 2009 in seinem Amt bestätigt worden. Wegen der Korruptionsvorwürfe hatte die Stadtverordnetenversammlung im November 2011 beschlossen, Hübner die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen. Allerdings hatte es dabei Formfehler gegeben. Hübner zog vors Verwaltungsgericht, das seine Suspendierung im Januar 2012 für unwirksam erklärte. Darauf wollte Hübner wieder ins Rathaus zurückkehren, das aber gelang ihm nur für einen Tag. Die Stadtverordneten stellten dem Bürgermeister erneut eine Suspendierung zu, diesmal ohne Formfehler. Im Mai 2012 dann leitete Landrat Harald Altekrüger (CDU) ein Disziplinarverfahren ein und enthob Hübner des Amtes. Dieser klagte erneut, aber das Verwaltungsgericht Potsdam erklärte die vorläufige Amtsenthebung für rechtmäßig Amtierender Bürgermeister ist derzeit Fred Mahro (CDU).
Wann der Prozess gegen Hübner eröffnet wird, ist noch unklar.
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