Erste Lesung am Freitag: Gesetz gegen Doping jetzt im Bundestag
Am Freitag befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes. Und der sieht erstmals in Deutschland Haftstrafen für Spitzensportler vor.
Der Weg von dopenden Spitzensportlern ins Gefängnis beginnt an diesem Freitag. Dann befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes. Und das sieht zum ersten Mal in Deutschland Haftstrafen für Spitzensportler vor, die mit verbotenen Substanzen manipulieren. „Wer sich als Leistungssportler dopt, handelt kriminell. In Zukunft drohen nicht mehr nur Sperren und Sanktionen der Verbände, in Zukunft warten auf Doper auch bis zu drei Jahre Gefängnis“, hatte Bundesjustizminister Heiko Maas den Gesetzentwurf anmoderiert und ergänzt: „Ich hoffe sehr, dass sich jeder Leistungssportler dreimal überlegt, ob er sein Leben außerhalb des Sports gleich mit einer Vorstrafe beginnen möchte.“
Es ist nicht nur die neue Härte des Gesetzes, über die in den folgenden Wochen in der Politik und im Sport gestritten werden wird. Auch die zweite gravierende Neuerung hat es in sich. Bisher konnten Spitzensportler geringe Mengen an Dopingmitteln bei sich führen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Nach dem neuen Gesetz kämen sie auch bei geringen Mengen nicht mehr davon.
Diskus-Olympiasieger Robert Harting und Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler hatten daher ihre Sorge vor der Rache der Konkurrenz geäußert. In Zukunft müssten Spitzensportler eben nicht nur darauf achten, dass ihnen niemand etwas ins Essen oder Getränk mischt. Sie müssen auch auf der Hut sein, dass ihnen niemand Dopingmittel in die Taschen stopft. Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, Clemens Prokop, teilt diese Befürchtungen jedoch nicht. „Weil das Gesetz nur den vorsätzlichen Besitz von Dopingmitteln mit der Absicht der Anwendung im Sport unter Strafe stellt.“