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Der Dresdener Protest gegen die Mannschaft aus Leipzig.
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Update

Harte Strafe für Bullenkopf-Wurf: Dynamo, immer wieder Dresden

Dynamo Dresden bekommt seine Fans nicht in den Griff und muss erneut vor einem DFB-Gericht büßen. Voraussichtlich im Zweitliga-Heimspiel gegen Union Berlin müssen 9000 Zuschauer draußen bleiben.

Wie ein blutiger Bullenkopf zu einem ohnehin brisanten Pokalspiel ins Dresdner Stadion gekommen ist, weiß die Polizei bis heute nicht. Den Fußball-Zweitligisten kommt dieses makabre Schauspiel seiner Fans - das gegen den Erzrivalen RB Leipzig gerichtet war - teuer zu stehen. Weil Dynamo-Anhänger zudem zahlreiche beleidigende Plakate aufgehängt hatten und der Klub durch Ausschreitungen vorbelastet ist, haben sich die Dresdner vergebens gegen eine harte Strafe des DFB-Sportgericht gewehrt. Der Aufsteiger muss ein Spiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit bestreiten und eine Geldstrafe in Höhe von 40 000 Euro bezahlen.

Dieses Urteil fällte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes in seiner Berufungsverhandlung am Mittwoch in Frankfurt. „Dies ist kein Bullenkopf-Verfahren“, betonte der Vorsitzende Richter Achim Späth jedoch und verwies auf fast 20 Vorfälle, mit denen Dresden vorbelastet in die fünfeinhalbstündige Verhandlung ging. Dresdens Geschäftsführer Michael Born ließ offen, ob man noch das Ständige Schiedsgericht des DFB anruft. Von den Maßnahmen betroffen ist höchstwahrscheinlich das Heimspiel am 5. Februar gegen Union Berlin, dann muss der K-Block mit über 9000 Zuschauern geschlossen werden.

Damit bestätigte das Gremium weitgehend den Beschluss des Verbands-Sportgerichts vom 7. November. Sowohl der Zweitligist als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten sich dagegen gewehrt. Im DFB-Pokalspiel gegen Bundesliga-Aufsteiger Leipzig am 20. August hatten Dynamo-Anhänger einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen und die Gäste-Mannschaft auf zahlreichen Plakaten verunglimpft. Dabei werden die vom Verein eigentlich überprüft, an diesem Tag waren es anscheinend zu viele. Die Gastgeber gewannen die Partie im Elfmeterschießen.

An dem Bullenkopf-Wurf beteiligt waren sechs Personen

„Das Urteil ist für uns natürlich sehr enttäuschend“, sagte Born. Für Dresden, so erinnerte Richter Späth gleich zu Beginn der Verhandlung, sprächen die „erhebliche Anstrengungen“, das Spiel friedlich zu halten. Gegen den Verein allerdings „zahlreiche Vorbelastungen“. Der Traditionsclub war wegen Ausschreitungen 2013/2014 komplett vom DFB-Pokal ausgeschlossen und danach erneut auffällig geworden.

Der Kontrollausschussvorsitzende Anton Nachreiner nahm die Dynamo-Verantwortlichen in die Pflicht: „Hier hat die Organisation des Ordnungsdienstes versagt.“ Obwohl das Stadion vor der Partie durchsucht und auch eine Nachtwache aufgestellt wurde, wissen weder die Clubverantwortlichen noch die Polizei, wie Fans den Bullenkopf in die Arena geschmuggelt hatten. Möglicherweise wurde er vorher in einem der gekühlten Cateringräume deponiert.

Wegen zahlreicher Vorfälle in der abgelaufenen Spielzeit hatte das DFB-Sportgericht die Dresdner zunächst am 15. Juli zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro und einem Zuschauerausschluss für ein Heimspiel auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung hob dann das Gremium nach dem Pokalspiel gegen die von Red Bull gesponserten Leipziger auf. Teilsperrung des Stadions für ein Spiel und 60 000 Euro Geldstrafe - so lautete das Urteil.

Die Leipziger distanzierten sich schon damals von den „grenzüberschreitenden Geschmacklosigkeiten“ (Born) und verwiesen darauf, dass das Spiel „absolut gewaltfrei“ verlaufen sei. An dem Bullenkopf-Wurf beteiligt waren nach Polizei-Erkenntnissen sechs Personen, sie müssen sich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Der Hauptverdächtige habe sich bisher nicht zum Vorwurf geäußert. Er arbeitet in einem Schlachthof. (dpa)

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