Sanktionen gegen Borussia Dortmund erwogen: DFB-Kontrollausschuss fordert Sperre der Südtribüne
Borussia Dortmund muss nach den Fanattacken gegen RB Leipzig harte Strafen befürchten. Der DFB-Kontrollausschuss fordert die Sperre der Südtribüne.
Nach den massiven Zuschauer-Vorkommnissen im Bundesligaspiel gegen RB Leipzig sowie zuvor in den Spielen beim 1. FSV Mainz 05, bei der TSG Hoffenheim und im Hinrundenspiel in Leipzig fordert der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Sperrung der Südtribüne in einem Bundesligaspiel und 100.000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund. Dies gab der DFB am Freitag bekannt. Einen entsprechenden Antrag habe das Gremium dem BVB zugestellt.
Im Detail beantragt der Kontrollausschuss den Widerruf der Strafaussetzung aus dem bisher letzten Urteil des DFB-Sportgerichts gegen Borussia Dortmund vom 8. Juli 2016, in dem ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne (Stehplatzbereich 10 bis 15) bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt war.
Hinzu kommt für die neuerlichen Vorkommnisse ein Zuschauer-Teilausschluss für den Oberrang der Südtribüne, womit die komplette Südtribüne gesperrt wäre. Betroffen wäre das Bundesligaspiel, das auf die Rechtskraft eines möglichen Sportgerichtsurteils folgt. Darüber hinaus beantragt der Kontrollausschuss eine Geldstrafe für Borussia Dortmund in Höhe von 100.000 Euro. "Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden", sagte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses. "Dasselbe gilt auch für den Einsatz von Pyrotechnik. In beiden Punkten gab es gravierendes Fehlverhalten von Teilen der Dortmunder Zuschauer, das ein massiveres Eingreifen der DFB-Organe erfordert."
Laserpointer und verunglimpfende Banner
Der DFB listete in seiner Mitteilung vom Freitag die Anklagepunkte auf: "Während des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig waren auf der Dortmunder Südtribüne zahlreiche Banner und Spruchbänder mit verunglimpfenden und diffamierenden Inhalten hochgehalten worden. Zudem wurden gefüllte Bierbecher Richtung Innenraum geworfen und Leipziger Spieler mit einem Laserpointer irritiert. Ferner wurde im Bundesligaspiel des BVB bei RB Leipzig am 10. September 2016 ein beleidigendes Banner im Dortmunder Block gezeigt, was ebenfalls zur Anklage kommt. Darüber hinaus skandierten Dortmunder Zuschauer während des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 16. Dezember 2016 mehrmals Schmähgesänge. Hinzu kommt das Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock während des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 19. Januar 2017."
Die schwerwiegendsten Vorfälle spielten sich dabei außerhalb der Stadien ab. Rund um das Spiel zwischen Dortmund und Leipzig gab es nach Fanattacken mehrere Verletzte. Doch für die Vorfälle außerhalb der Stadien ist nicht die DFB-Sportgerichtsbarkeit zuständig, sondern die staatlichen Stellen. Wie der DFB mitteilte, hat Borussia Dortmund bis Montagmittag Zeit, um sich zum Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zu äußern. Stimmt der Verein dem Antrag zu, mündet dieser anschließend in ein rechtskräftiges Urteil des DFB-Sportgerichts. Wird dem Antrag nicht zugestimmt, so wird dieser dem DFB-Sportgericht zur Entscheidung vorgelegt. (Tsp)