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Feiern mit Fans. Union hofft am Samstag auf 18.000 Zuschauer.
© imago images/Matthias Koch

Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin: Der 1. FC Union will am Samstag vor 18.000 Fans spielen

Weil die Senatsverwaltung noch nicht über Unions Antrag entschieden hat, zieht der Verein vors Verwaltungsgericht. Das will bis Donnerstag entscheiden.

Christian Arbeit ist es als Stadionsprecher des 1. FC Union gewohnt, sich schwierige Namen einzuprägen und diese auch im Trubel eines Bundesligaspiels unfallfrei vorzutragen. Mittlerweile hat er es allerdings auch zu einer gewissen Klasse im Auswendiglernen kompliziertesten Behördenkauderwelschs gebracht. Im Stadion An der Alten Försterei hat er den Fans schon das eine oder andere Mal anhand der aktuellen Gesetzeslage versucht zu erklären, welche Einschränkungen gerade gelten. Am vergangenen Sonntag ist die – einmal tief Luft holen – „Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ in Kraft getreten und diese beinhaltet vor allem eine Anpassung der Rahmenbedingungen für das 2G-Modell.

Vor wenigen Wochen hatte der Berliner Fußball-Bundesligist dieses für Sportveranstaltungen noch als unmöglich bezeichnet, da nicht nur die Zuschauer, sondern auch alle beruflich Beteiligten, vom Catering bis zum Schiedsrichter, geimpft oder genesen sein mussten. Das wurde nun geändert und gilt nur noch für Personal, das „mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt“. Die Eisbären Berlin haben deshalb am Montag Vollauslastung unter 2G für ihre kommenden Heimspiele beantragt. Union hat sich dagegen entschieden, hofft aber trotzdem auf mehr Zuschauer.

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An diesem Dienstag hat sich der Verein per Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht gewandt. Union hatte am 4. Oktober bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport einen Antrag auf Zulassung von 18.000 Zuschauern für das kommende Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg am Samstag (15.30 Uhr) gestellt. Dabei soll weiter die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) gelten wie bei den bisherigen Heimspielen in dieser Saison, bei denen jeweils 50 Prozent der Stadionkapazität ausgeschöpft werden durfte.

Weil die Senatsverwaltung Union bis zu diesem Montag noch keine Entscheidung kommuniziert hatte, wählte der Verein nun den Rechtsweg. Das Verwaltungsgericht soll feststellen, ob eine starre Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent weiter gerechtfertigt ist. Fragt man bei Union nach, ist sie das nicht.

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„In Berlin sind heute 2,5 Millionen Menschen geimpft oder genesen. Das sind fast 500.000 mehr als bei unserem ersten Spiel mit einer 50-prozentigen Auslastung Ende Juli. Zu einer Anpassung der Personenobergrenze von 11.006 in unserem Stadion hat dies bislang nicht geführt“, wird Vereinspräsident Dirk Zingler in einer Mitteilung zitiert. „Wir haben uns daher, auch aufgrund der fehlenden Entscheidung durch die Sport- und Gesundheitsverwaltung, an das Berliner Verwaltungsgericht gewandt.“

Eine Umstellung auf 2G kommt für Union trotz der Anpassung der Infektionsschutzverordnung nicht in Frage. „Auch wenn nicht geimpfte Personen nicht mehr grundsätzlich von Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen ausgeschlossen sind, so ist die Hürde zur Teilhabe sehr hoch. Dies gilt gleichermaßen für Zuschauer und für Personal. Das 2G-Modell ist daher weiterhin für uns keine Option“, sagte Zingler. Das Verwaltungsgericht teilte dem Tagesspiegel auf Anfrage mit, dass die zuständige 14. Kammer vermutlich bis Donnerstag über den Eilantrag entscheiden werde.

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