Villa Gericke: Augen zu und durch
Die Villa Gericke steht auf Weltkulturerbe-Gelände. Wie bei der Sanierung der Villa Bauherr und Behörde die Regeln ignorierten.
Potsdam - Zu rigide Auflagen, mangelnde Rechtskenntnisse und ein Auftreten wie das einer „Baupolizei“ – das sind zusammengefasst die Vorwürfe gegen die Potsdamer Denkmalbehörde. In einem Fall allerdings haben die Prüfer um den Verwaltungsrechtler Ulrich Battis das genaue Gegenteil festgestellt: Bei der „Villa Gericke“ in der Nauener Vorstadt haben Bau- und Denkmalbehörden offenbar alle Augen zugedrückt. Warum, ist unklar. Fest steht laut Battis aber: „Hier ist weitgehend am Gesetz vorbei gehandelt worden.“
Als sein Prüfteam die Akten zu der Villa das erste Mal gesehen habe, „haben wir es gar nicht glauben wollen“, berichtet Battis. Der Fall wurde besonders untersucht, weil in diesem Zusammenhang Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) Begünstigung des Bauherren Jörg Zumbaum vorgeworfen wurde. Fazit des Prüfberichts: Es gab für die Sanierung der Villa nie eine Baugenehmigung, und bis in die Spitze des Bauamtes ist dies offenbar niemandem aufgefallen.
Damit hätte Zumbaum die denkmalgeschützte Villa auf Weltkulturerbe-Gelände auch „einfach zusammenschieben können“, wie Battis sagt – also abreißen. Das tat er nicht; aber er gestaltete den denkmalgeschützten Garten der Villa um – ohne Genehmigung. Dafür hätte die Behörde ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro androhen können, was aber laut Bericht nicht geschah. Außerdem fällte Zumbaum ungenehmigt mehrere Bäume. Dafür sei zwar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden – allerdings ohne Resultat: Weder wurde ein Bußgeld verlangt, noch wurde das Verfahren irgendwann eingestellt. Erstaunlich auch die Feststellung der Prüfer, dass es für die komplette, rund drei Millionen Euro teure Sanierung der Villa keine Pläne und Dokumentationen im Denkmalamt gibt. Auch die Anträge auf die denkmalrechtliche Erlaubnis seien nicht vorschriftsmäßig gestellt.
Allerdings endet die Dokumentation der Versäumnisse nicht in der Vergangenheit: Nachdem es jüngst bekannt wurde, dass Zumbaum keine Baugenehmigung hatte, hätte die Bauaufsicht tätig werden müssen. Dies geschah laut Bericht aber nicht, da der Bauherr im Urlaub gewesen sei. Ein ordnungsbehördliches Verfahren dürfe aber nicht „vom Freizeitverhalten des Bauherren abhängen“, heißt es – dies sei Ungleichbehandlung. Betont wird allerdings, dass auch Zumbaum rechtswidrig gehandelt habe, weil er keine Genehmigung beantragt und keinen Objektplaner eingesetzt habe. Mit den Fehlern der Verwaltung sei das nicht zu begründen.
Als positiv bewertet Battis im Fall Villa Gericke, dass der Investor nun unverzüglich bereit gewesen sei, die Arbeiten einzustellen und die fehlende Baugenehmigung zu beantragen. Das Verhalten von Oberbürgermeister Jakobs, der im März per Dienstanweisung die umgehende Bearbeitung der Steuerabschreibungs-Unterlagen von Zumbaum gefordert hatte, wertet Battis als „nicht notwendig“. Allerdings sei diese Anweisung rechtlich nicht zu beanstanden, da Jakobs kein Ergebnis der Bearbeitung vorgegeben habe.
Aus zeitlichen Gründen nicht untersucht wurden die neuen Vorwürfe im Fall „Villa Gericke“. Die damals für die Villa zuständige Leiterin der Denkmalbehörde soll auch Rechnungen des Installationsbetriebs ihres Ehemannes, der für Zumbaum tätig war, für dessen Steuerabschreibungen geprüft haben. Diese Vorgänge sollen im Nachgang untersucht werden. SCH
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