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Fußball-Wettskandal
© dpa

Der Fall Hoyzer: 1,8 Millionen in 1000-Euro-Raten

Der DFB will Schadenersatz vom Skandalschiedsrichter Robert Hoyzer - und wird wohl Recht kriegen. Doch die millionenschwere Forderung ist allenfalls theoretischer Natur.

Berlin - Der schönste Satz in der Verhandlung Deutscher Fußball-Bund gegen Robert Hoyzer fällt um 12.38 Uhr. „Nun sind wir Juristen selten normal denkende Menschen“, sagt Richter Michael Hirschfeld. Die gut 50 Zuschauer im Berliner Landgericht nicken im Geiste mit den Köpfen. Ja, worüber wird eigentlich vor der 2. Zivilgerichtskammer am Tegeler Weg verhandelt, knapp drei Jahre nach dem Geständnis des früheren Fußballschiedsrichters Robert Hoyzer?

1,8 Millionen Euro Schadenersatz verlangt der DFB von Hoyzer, der Spiele für Geld verpfiffen hat und deswegen gerade im Gefängnis sitzt. Der DFB hat ausrichten lassen, er wolle Hoyzer nicht bis an dessen Lebensende verfolgen. Von dem ist bekannt, dass er als Freigänger im Vertrieb eines Verlages arbeitet und dafür eher bescheiden entlohnt wird. „Wenn er monatlich 1000 Euro tilgt und wir die Zinsen nicht mitrechnen, hat er in 40 Jahren ein Viertel der Summe abbezahlt“, sagt Richter Hirschfeld. Auch er weiß, dass die millionenschwere Forderung gegen den bestechlichen Schiedsrichter allenfalls theoretischer Natur ist.

Verhandelt wird trotzdem, zunächst im Rahmen eines Gütetermins. Der Anwalt Christoph Schickhardt sagt für den DFB, dieser sei „offen für eine Lösung, die Herrn Hoyzer eine Perspektive gibt“. Hoyzers Anwalt Thomas Hermes entgegnet: „Aber Sie haben ihn doch gerade auf 1,8 Millionen Euro verklagt!“ Damit ist der Gütetermin auch schon beendet, und weiter geht es mit der Hauptverhandlung.

Richter Hirschfeld ist ein Mann mit vollem Bart, lichtem Haar und bemerkenswertem Sachverstand (was vielleicht auch daran liegt, dass er selbst als Schiedsrichter in der Volleyball-Bundesliga pfeift). Die Forderungen des DFB pflückt er in einzelne Unterpunkte auseinander, und schnell wird deutlich, welche Position er und seine zwei beisitzenden Richterinnen teilen. Allein die Kosten für den Außerordentlichen DFB-Bundestag mag die Kammer nicht dem Beklagten aufbürden. Dafür habe Hoyzer selbstverständlich seine Schiedsrichterhonorare zurückzuzahlen, da er bei manipulierten Spielen nicht mal eine schlechte oder indiskutable Leistung erbracht habe, sondern gar keine. Die Kammer nickt sogar den Anspruch des DFB auf das von Hoyzer einkassierte Bestechungsgeld ab. Dieses übrigens mit der juristisch originellen Begründung, er sei bei den Spielen schließlich im Auftrag des Verbandes unterwegs gewesen und müsse entsprechende Mehreinnahmen auch an diesen abführen.

„Der größte Brocken“ (Hirschfeld) sind die 1,5 Millionen Euro, die der Verband dem Hamburger SV als Schadenersatz gezahlt hat für dessen Ausscheiden aus dem DFB-Pokal im August 2004, garniert mit denkbar vielen falschen Pfiffen des Schiedsrichters Hoyzer. Dagegen sträubt sich Anwalt Hermes mit einer Begründung, wie sie wohl nur Juristen nachvollziehen können. Hermes argumentiert, es sei keineswegs mit letzter Sicherheit geklärt, dass der HSV das Spiel nicht auch ohne Hoyzers manipulative Eingriffe verloren hätte. Zur Erinnerung: Der Erstligist hatte beim Drittligisten Paderborn 2:0 geführt, bevor Hoyzer mit zwei kuriosen Elfmetern und einer Roten Karte gegen den protestierenden Hamburger Emile Mpenza die Weichen stellte zum 4:2-Sieg des Außenseiters. Zudem, sagt Hermes, sei zum Zeitpunkt der Zahlung des Schadenersatzes eine Manipulation Hoyzers nicht zweifelsfrei nachgewiesen gewesen.

Richter Hirschfeld konzediert, „dass es in der bisherigen Rechtsprechung keinen vergleichbaren Fall gab“. Die Kammer sei in diesem Punkt noch nicht festgelegt, tendiere aber in ihrer Mehrheit zur Position des DFB. Der Vorsitzende Richter macht schnell klar, dass er selbst auch diese Mehrheitsmeinung teilt. Nach einer Stunde schließt die Hauptverhandlung mit dem freundlichen Hinweis, beide Seiten mögen doch bitte noch einmal über die Möglichkeit eines Vergleichs nachdenken. Ansonsten wird es beim nächsten Termin am 12. März wohl ein Urteil geben, und nach den Eindrücken des ersten Verhandlungstages dürfte es für Robert Hoyzer nicht besonders gut ausfallen.

„Für uns ist die Verhandlung sehr zufriedenstellend verlaufen“, sagt der DFB-Vizepräsident Rainer Koch. „Wir wollen Herrn Hoyzer nicht ruinieren, aber es muss sichergestellt werden, dass er nach einem Vergleich mit uns nicht zum nächstbesten Verlag oder Sender geht, und seine Geschichte zu Geld macht.“ Was aber, wenn er das längst getan hat? Richter Hirschfeld argwöhnt, „dass Herr Hoyzer, wenn er diesen Vorsatz hatte, längst einen Vertrag geschlossen und seine Forderung aus diesem Vertrag an einen Dritten abgetreten hat“. Dagegen hilft auch das härteste Urteil nichts.

Und wieder fragt sich der juristische Laie, worüber am Tegeler Weg überhaupt verhandelt wird, knapp drei Jahre nach Robert Hoyzers Geständnis.

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