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Potsdam: Wohnungen statt Kleingärten

Verein „Süd-West“ in Babelsberg einigt sich mit Investor. 30 Gärten sollen Wohnungen weichen

Babelsberg – Der jahrelange Konflikt zwischen Kleingartenbesitzern und Bauinvestoren in Potsdam könnte bald der Vergangenheit angehören. Der Laubenverein „Süd-West“ hat einem Grundlagenvertrag zugestimmt, wonach 30 Parzellen am Horstweg wegfallen sollen. Zugleich erhält der Verein eine Entschädigung von 105 000 Euro, wie der Bereichsleiter Stadtentwicklung, Erik Wolfram, am Dienstagabend im Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung mitteilte. „Die restlichen 70 Parzellen sollen auf jeden Fall erhalten bleiben“, sagte er. Die frei werdenden Flächen sollen nun für den Wohnungsbau genutzt werden.

Auch der Leiter der Geschäftsstelle des Kreisverbandes Garten- und Siedlerfreunde Potsdam, Friedrich Niehaus, begrüßte den Kompromiss grundsätzlich. Damit habe man vor allem einen Rechtsstreit vermeiden wollen. „Ich habe damit auch ein Problem“, sagte er den PNN. So sei noch unklar, ob die versprochene Entschädigung den bundesweiten Regelungen entspreche. „Aber wir wissen schon, dass wir nicht der Nabel der Welt sind“, sagte er. Die Kleingartenfreunde würden das Gesamtinteresse der Stadt durchaus berücksichtigen.

Niehaus glaubt allerdings nicht, dass der Kompromiss übertragbar auf andere Streitfälle in Potsdam ist. „Das wird nicht überall so gehen“, sagte er. Auch Erik Wolfram sagte, dass in den angrenzenden Sparten wie im Angergrund die Bereitschaft eher gering sei, ein solches Angebot anzunehmen.

Vorausgegangen waren entsprechende Bauanfragen von Investoren, die auf dem Gelände der Sparte „Süd-West“ Wohnungen errichten wollten – ähnlich wie auf der anderen Seite des Horstwegs. Dort laufen bereits die ersten Bauarbeiten auf den Grundstücken der früheren Sparten „Selbsthilfe“ und „Moosgarten“.

Ein entsprechender Antrag der Linkspartei im Stadtparlament, durch einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan die Zukunft der Kleingärten rund um den Horstweg zu sichern, ist damit überholt. Zahlreiche Kleingärten seien im Bereich Babelsberg in den vergangenen Jahren dauerhaft verloren gegangen, kritisierte die Linke darin. Obwohl die Gärten laut Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzept als Dauerkleingärten festgesetzt seien, sei durch Bauanträge eine Gefährdungslage entstanden. Eine planerische Sicherung könne nur mit einem B-Plan hergestellt werden.

Die Investoren nutzen in solchen Fällen den Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt und dort bereits ähnliche Bauten errichtet wurden. Der Forderung nach einer klaren Festlegung für Kleingärten in einem B-Plan schloss sich auch der SPD-Stadtverordnete Pete Heuer an. Ein B-Plan sei das einzig wirksame Instrument. Einstimmig beschloss der Bauausschuss, dass die Verwaltung entsprechende Maßnahmen prüfen und sich für die Sicherung der Kleingärten einsetzen solle. Stefan Engelbrecht

Stefan Engelbrecht

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