Zu hohe Beiträge: Wirbel um neues Kita-Urteil
Rückschlag für die Eltern: Richter haben einer Klage von Eltern in aus Gemeinde Schönefeld widersprochen, die die Rückzahlung zu hoher Kita-Beiträge fordern. Doch im Vergleich zu den Beiträgen in Potsdam besteht ein wichtigen Unterschied.
Potsdam - Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg in Sachen zu hoch angesetzter Kita-Gebühren sorgt in Potsdam für Wirbel. Denn in dem Fall aus der Gemeinde Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) widersprachen die Richter eine Klage von Eltern, die die dortige Kitasatzung kippen wollten – mit ähnlichen Argumenten, die auch Potsdamer Elternvertreter gegen das Rathaus ins Feld führen und die Rückzahlungen zu hoch angesetzer Beiträge fordern. Mit dem Urteil seien die bisherigen Annahmen, „die bei den Eltern zurecht eine hohe Erwartung ausgelöst haben, möglicherweise nicht mit der Rechtslage vereinbar und müssen vermutlich als übereilt und ungenügend vorbereitet angesehen werden“, teilte etwa CDU/ANW-Fraktionschef Matthias Finken in einer aktuellen Erklärung mit. Der Hauptausschuss müsse sich noch einmal dringlich mit der Situation auseinandersetzen, machte Finken deutlich.
Allerdings gibt es zwischen der Situation in Schönefeld und Potsdam gewichtige Unterschiede, wie der Verwaltungsrechtler Klaus Hermann am Montag auf PNN-Anfrage erklärte – der in Potsdam aktuell zahlreiche freie Träger von Kindertageseinrichtungen vertritt. So sei Schönefeld eine einzelne Kommune in einem Landkreis, die eigene Kitas betriebe. Potsdam hingegen ist eine kreisfreie Stadt, die Kitas hier sind privatisiert. Das neue Urteil betreffe aber nur Elternbeiträge für gemeindeeigene Einrichtungen, so Hermann. In Potsdam hingegen hätten die freien Kita-Träger nach den Vorgaben des Jugendamtes nur die falsch kalkulierte Elternbeitragssatzung der Stadt anwenden dürfen, während die Stadt selbst keine Einrichtungen betrieben habe, so Hermann. „Doch indem die Eltern mit überhöhten Elternbeiträgen die Betriebskosten der Kitas mehr als vorgesehen bezuschusst haben, wurde die Landeshauptstadt begünstigt.“ Die von der Stadt den Kita-Trägern zu leistenden Beträge seien nicht mehr so hoch gewesen, wie sie bei rechtmäßiger Elternbeitragserhebung angefallen wären: „Hier geht es um einige Millionen Euro pro Jahr.“ Insofern sei die von Potsdam praktizierte Einrechnung der Personalkostenzuschüsse des Landes auf die Elternbeiträge nicht rechtens, hieß es. Zudem habe das OVG schon mit dem sogenannten Essengeld-Urteil vom September 2016 einen Rückzahlungsanspruch der Eltern bei rechtswidrigen Zuschussverrechnungen im Kitarecht verankert: „Wer unberechtigt einen Vermögenvorteil erlangt hat, muss ihn an denjenigen herausgeben, dem die Rechtsordnung den Vorteil zuweist.“ Wenn die Rückabwicklung scheitere, würden Eltern vor die Gerichte ziehen, warnte der Jurist.
Auch der Potsdamer Kita-Elternbeirat reagierte auf das Urteil und indirekt auf Finkens Äußerung: „Jetzt die Rückerstattung in Zweifel zu ziehen, ist absolut unangebracht und zeugt vom immer noch fehlenden Verständnis der Materie.“
Zudem urteilte das OVG noch in einem anderen Punkt für die Gemeinde Schönefeld: Demnach dürfen Kommunen die Kita-Immobilienkosten jedenfalls für ihre eigenen Kindertageseinrichtungen auf die Eltern abwälzen. Das ist in Potsdam strittig, die Elternvertreter laufen gegen diese Regelung Sturm. Hermann sagte, wegen der gänzlich anderen Ausgangslage in Potsdam könnten auch hier für Potsdam keine Rückschlüsse aus dem aktuellen Urteil gezogen werden. Am Abend wollen die Fraktionen im Stadthaus über das weitere Vorgehen beraten. Zudem hätten die brandenburgischen Verwaltungsgerichte das Kita-Gesetz bisher so ausgelegt hatten, dass die Grundstücks- und Gebäudekosten bei freien und kommunalen Einrichtungen nicht elternbeitragsfähig sind, so Hermann - was das OVG nun anders sieht.
Schon seit Monaten wird in Potsdam über die Kita-Beiträge gestritten. Elternvertreter hatten herausgefunden, dass die Stadt die Gebühren zu hoch angesetzt hat. Nun will die Stadt die Gebühren ab Anfang August deutlich senken. Strittig sind noch die Rückzahlungen.
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