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Bleibt der Kinderbauernhof in Groß Glienicke doch erhalten?
© Andreas Klaer

Kritik an Bauverwaltung wächst: Weitere Unterstützung für bedrohten Kinderbauernhof

Ein Gutachten zeigt, dass der Kinderbauernhof in Groß Glienicke doch noch legalisiert und damit erhalten werden könnte. Die Potsdamer Bauverwaltung sieht das anders. Und wird nun massiv kritisiert.

Potsdam – Der vom Abriss bedrohte Kinderbauernhof am Eichengrund erhält neue Unterstützung aus der Politik. Anlass ist das bekannt gewordene Gutachten des früheren Leiters der Landesbauaufsicht, Gerd Gröger. Diese hatte festgestellt, dass die Bauverwaltung in dem Fall unverhältnismäßig vorgehe und – entgegen ihrer bisher geäußerten Auffassung – durchaus Möglichkeiten und Ermessensspielräume besitze, die von der dortigen Kita Spatzenhaus genutzte Anlage doch noch für legal zu erklären.

Potsdam will Kinderbauernhof nicht nachträglich legalisieren

Die Stadt will den schon vor Jahren ohne Genehmigung, aber mit Kenntnis des Rathauses errichteten Bauernhof auch nicht nachträglich legalisieren – unter anderem aus Naturschutzgründen. Der Potsdamer Linken-Bundestagsabgeordnete Norbert Müller konterte via Twitter, die Stadt wolle aus demselben großflächigen Naturschutzgebiet nur einige Kilometer weiter am Rand von Fahrland ein Entwicklungsgebiet ausweisen. Dort könnten wie berichtet etwa ein Tramdepot, Entsorgungseinrichtungen und Wohngebäude entstehen. Müller setzt beides in Zusammenhang und meint: „Hier sind alle Relationen verloren gegangen.“

Auch die Fraktion Die Andere meldete sich zu Wort. „Offenbar ist in der Bauverwaltung eine unbefangene Bearbeitung dieses Problems zurzeit nicht möglich, weil dort alte Rechnungen aufgemacht und eigene Versäumnisse ausgeblendet werden. Es wird Zeit, dass endlich lösungsorientiert gearbeitet wird.“

Thema beschäftigt Stadtpolitik weiter

Die Stadtverwaltung hatte zuletzt ihre Haltung in dem möglicherweise bald vor dem Verwaltungsgericht auszutragenden Streit verteidigt: Die Auffassung, die gesamte Anlage sei baurechtlich genehmigungsfähig, werde nicht geteilt. Die rechtlichen Erwägungen von Gröger seien im Wesentlichen unzutreffend, so das Rathaus. Die Stadtverordneten werden sich demnächst im Bau- und im Hauptausschuss erneut mit dem Fall befassen. 

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