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Corona-Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg in Potsdam.
© Andreas Klaer

Corona-Daten für Potsdam: Verwirrung um Inzidenzwert des RKI

Der Datenaustausch zwischen Stadt, Land und Robert-Koch-Institut scheint noch immer nicht zu funktionieren. Das führt zu Irritationen. Denn die Zahlen sind wichtig für die Gültigkeit von Einschränkungen.

Potsdam - Diskrepanzen zwischen den Corona-Zahlen des Landes Brandenburg und der Stadt Potsdam sowie des bundeseigenen Robert-Koch-Instituts sorgen weiterhin für Verwirrung. Anlass ist die seit Samstag geltende neue Eindämmungsverordnung des Landes. Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar. Darin ist unter anderem festgelegt, dass in Gebieten mit hohem Infektionsgeschehen der Bewegungsradius für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt beschränkt wird. Kriterium dafür ist die sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Liegt sie über 200, gilt die 15-Kilometer-Beschränkung.

Der rote Bereich zeigt an, wie weit sich Potsdamer von der Stadtgrenze entfernen dürfen.
Der rote Bereich zeigt an, wie weit sich Potsdamer von der Stadtgrenze entfernen dürfen.
© Catrin Schuber

Klingt einfach. Doch wie ein PNN-Leser berichtete, zeigte die Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI), immerhin die zentrale Bundesbehörde für den Infektionsschutz, am Montag noch einen Inzidenzwert von 184,1 an. Am selben Tag war es laut Stadtverwaltung ein Wert von 247,9, wie auch die PNN meldeten. "Als PNN-Leser muss ich in Potsdam bleiben, als jemand, der sich direkt beim RKI informiert, darf ich einen Ausflug ins Umland machen", schrieb der Mann. Die Zahlenangabe sei irritierend, schließlich entscheide sie in diesen Tagen immerhin darüber, was geht - und was nicht.

Corona-Daten des Landes sind entscheidend

Tatsächlich haben die Zahlen auf der Webseite des RKI keine Bedeutung für den Geltungsbereich der corona-bedingten Einschränkungen, wie aus einer Mitteilung des Brandenburger Gesundheitsministeriums hervorgeht. Maßgeblich sind die Zahlen auf dem Corona-Dashboard des Landes Brandenburg. Sobald die zuständige Behörde, in Potsdam ist es die Stadtverwaltung, die Überschreitung veröffentlicht hat, gilt die Beschränkung. Die Stadtverwaltung informiert täglich gegen 8 Uhr über die aktuellen Fallzahlen

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Hintergrund ist, dass das RKI zwar die Aufgabe hat, relevante Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung zu beobachten und erforderliche Schutzmaßnahmen wissenschaftlich zu begründen. Doch entschieden wird am Ende von den Ländern. Sie müssen die entsprechenden Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen.

Die Diskrepanz in den Daten ist nicht neu. Wie berichtet waren bereits im Dezember hunderte Infektionsfälle von der Stadt nicht an das RKI gemeldet worden. Denn die Berliner Behörde übernimmt nicht einfach die Angaben der Länder für ihre Übersichtskarte, sondern lässt sich die Daten von den rund 400 Gesundheitsämtern in Deutschland einzeln mithilfe einer speziellen Software melden. Andere Landkreise hatten angegeben, mitten in der zweiten Infektionswelle bei der Dateneingabe nicht mehr hinterherzukommen.

Fast ein Viertel der Pandemie fehlt

Im Rathaus wähnte man den Fehler seinerzeit nicht bei sich. Man werde sich mit dem RKI und dem Land in Verbindung setzen um zu prüfen, warum die übermittelten Daten nicht angezeigt werden. So ganz erfolgreich war das offenbar nicht: Am Dienstag meldete die Statistik von Stadt und Land, seit Beginn der Pandemie wurde bei 4267 Potsdamern eine Infektion mit Covid-19 im Labor bestätigt. Das RKI zählte für Potsdam seit Beginn der Pandemie 3320 Fälle -  also mehr als 1000 weniger als die Behörden von Stadt und Land. Auf erneute Nachfrage teilte das Rathaus nun mit, die Frage habe man bereits umfassend beantwortet.

Immerhin in Bezug auf den Bewegungsradius sind die Daten nun nicht mehr ganz so verwirrend: Seit Dienstag liegt Potsdam auch beim RKI in der Sieben-Tage-Inzidenz über 200 - nämlich bei 255,6. Die Beschränkung würde also so oder so gelten.

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