Nationalsozialismus in Potsdam: Urteil: erbkrank
Vor 80 Jahren installierte das NS-Regime das Erbgesundheitsgericht Potsdam. 3300 Menschen wurden zur Sterilisierung verurteilt
Schicksal für Tausende Menschen mit Behinderung – zu Zeiten des Nationalsozialismus war die heutige Gedenkstätte in der Lindenstraße ein Ort des Unrechts und der Menschenverachtung. Am gestrigen 10. März jährte sich die erste Sitzung des Erbgesundheitsgerichts zum 80. Mal. Aus diesem Anlass erinnerte die Gedenkstätte zusammen mit dem Potsdamer Behindertenbeauftragten Christoph Richter mit einem Gedenk- und Informationstag sowie Führungen und Referaten an die Opfer. Vier der Opferbiografien wurden von Schülern der Montessori-Oberschule Potsdam vorgestellt. Unter den rund 30 Zuhörern befanden sich selbst Menschen mit Behinderungen sowie Vertreter der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Brandenburg/Havelland-Fläming e.V.
Von 1934 bis 1945 befand sich in dem Gebäude das Potsdamer Erbgesundheitsgericht, das über 3300 Menschen als „erbkrank“ erklärte und deren Zwangssterilisationen anordnete. Dies geschah im Zuge des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, mit dem die Nationalsozialisten die sogenannte „Rassenhygiene“ fördern wollten.
Die vermutlich erste Person, über die das Potsdamer Erbgesundheitsgericht verhandelte, war die 26-jährigen Eveline R., so der Assistent der Potsdamer Gedenkstättenbeauftragten, Christian Müller-Lorenz: „Sie war 1934 Patientin der Landesheilanstalt Potsdam, also der örtlichen psychiatrischen Klinik. Ohne ihr Wissen hatte deren Leiter beim Potsdamer Erbgesundheitsgericht die Unfruchtbarmachung der jungen Frau beantragt.“ Im ärztlichen Gutachten steht: „Eveline R. selbst ist körperlich schwach entwickelt. Die Gesichtshälften sind ungleich. Ihre geistige Entwicklung ist ebenfalls schlecht. Es liegt zum mindesten ein mittlerer Schwachsinn der passiven, stupiden Form vor. Sie ist unfähig, selbst zu denken und kann nur leichte mechanische Arbeiten ausführen, zu denen sie angetrieben wird.“
Das Gremium – bestehend aus einem Richter des Amtsgerichts und zwei ärztlichen Beisitzern – fällte innerhalb weniger Minuten das Urteil „erbkrank“ über Eveline R. Ein Zitat des Leiters des Erbgesundheitsgerichts Walter Heynatz, in dem dieser das Jahr 1934 zusammenfasst, offenbart die bürokratische Verdinglichung der Opfer: „Es fanden 25 Sitzungen statt, in denen durchschnittlich 30 Sachen anstanden.“
Die Verhandlungen fanden nichtöffentlich und unter Ausschluss der Betroffenen statt, erst ab 1939 durften in seltenen Einzelfällen Betroffene anwesend sein und Einspruch einlegen. In rund 80 Prozent der etwa 4120 belegten Verfahren wurden Zwangssterilisationen verordnet, in den meisten Fällen lautete die Diagnose „angeborener Schwachsinn“. Zwei Drittel aller Anträge auf Unfruchtbarmachung am Potsdamer Erbgesundheitsgericht stellte dabei Hans Heinze, seit 1934 Leiter der Landesheilanstalt Potsdam. Ab 1939 organisierte Heinze zudem als Euthanasie-Gutachter für die „Aktion T4“ die systematische Ermordung Tausender kranker Menschen.
Die Zwangssterilisierungen konnten ab dem 14. Lebensjahr mit polizeilicher Gewalt durchgesetzt werden. Die Eingriffe selbst fanden laut Müller-Lorenz in den jeweiligen Landesheilanstalten oder in Krankenhäusern statt. Zu den Opfern zählte auch der gebürtige Berliner Günther B.: 1933 wurde bei dem 15-Jährigen Epilepsie diagnostiziert, eine Arbeitsperspektive hatte er laut dem Fürsorgeamt in Berlin-Kreuzberg höchstens in der Landwirtschaft – wenn seine Anfälle zurückgingen. In der Hoffnung auf eine gute Behandlung brachte seine Mutter ihn in die Landesheilanstalt Potsdam. 1935 beschloss das Erbgesundheitsgericht Potsdam die Sterilisation von Günther B. – die Mutter legte entsetzt Einspruch ein, dieser wurde jedoch abgewiesen.
Ein Prozent der Betroffenen verstarb an den Folgen der Eingriffe, bei denen unter anderem auch mit Bestrahlung experimentiert wurde, so Müller-Lorenz. Bei vielen zog die Operation zum Teil schwere gesundheitliche Schäden sowie seelische Verletzungen nach sich, sagt Christoph Richter. „Viele Menschen wurden sterilisiert, weil sie eine Behinderung hatten“, sagt Richter. „Sie galten den Tätern als ‚erblich minderwertig' und ‚wertlos' für die Gesellschaft. Dahinter steht ein mit Nützlichkeitsdenken verbundenes rassistisches Weltbild, das vom ‚Wert' und ‚Unwert' eines Menschen ausgeht.“ Heute hingegen sei es selbstverständlich, dass Behinderte ein normaler Teil der Gesellschaft seien, auch wenn sie noch immer nicht den gleichen Zugang zu Schulen und Arbeitsplätzen hätten wie Nichtbehinderte, so Richter.
1737 errichtete Friedrich Wilhelm I. das Gebäude als Stadtpalais für den Kommandeur der Leibgarde, ab 1820 wurde es als Stadtgericht und Gefängnis genutzt. 1934 richteten die Nationalsozialisten in der Lindenstraße 54/55 ein Erbgesundheitsgericht ein, das 3 300 Mensch zu Zwangssterilisationen verurteilte, ab 1939 diente der Ort zudem als Untersuchungsgefängnis für politische Häftlinge. 1945 übernahmen die sowjetischen Besatzer das Haus und nutzten es als Geheimdienstgefängnis. Anschließend übernahm das Ministerium für Staatssicherheit das Gebäude als Untersuchungsgefängnis für politische Häftlinge. Nach der Wende wurde es zum „Haus der Demokratie“ und ist seit 1995 Mahn- und Gedenkstätte, in der die Geschichte der beiden aufeinanderfolgenden, unterschiedlichen Diktaturen widergespiegelt wird. Verwaltet wird es von der Fördergemeinschaft Lindenstraße und dem Potsdam Museum. (EW)
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