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Gesperrter Uferweg am Griebnitzsee.
© Henri Kramer (Archiv: 2017)

Bevorstehender Gerichtstermin: Uferstreit: Griebnitzsee-Verein glaubt an Sieg der Stadt

In der kommenden Woche befasst sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Uferstreit am Griebnitzsee. Der Verein "Griebnitzsee für alle" ist optimitisch, dass die Stadt gewinnt. Der Regisseur Volker Schlöndorff appelliert an die Sperrer.

Babelsberg - Optimistisch blickt der Verein "Griebnitzsee für alle" auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung zum jahrelangen Streit um den an mehreren Stellen gesperrten Uferweg im Norden Babelsbergs. „Die Stadt hat gute Erfolgsaussichten, dass ihr Bebauungsplan für einen freien Uferweg bestehen kann“, sagte Vereinschef Walter Raffauf am Mittwoch. Anlass war ein Pressegespräch zum 15-jährigen Bestehen der Initiative.

Volker Schlöndorff
Volker Schlöndorff
© dpa

Dabei appellierte der bekannte Potsdamer Regisseur Volker Schlöndorff, der am Griebnitzsee wohnt und der den bis 2009 noch begehbaren Spazierweg zum Joggen nutzen konnte, an den „guten Willen“ der sperrenden Anrainer, den Weg aus Gewissensgründen von sich aus wieder zu öffnen. Die meisten Anwohner würden einen offenen Weg bevorzugen, sagte er. Doch selbst wenn das Gericht im Sinne des Vereins urteilt, könnte es nach Ansicht Schlöndorffs noch viele Jahre dauern, bis der Weg wieder frei wäre, etwa wegen langwieriger Enteignungsverfahren.

Wie berichtet ist für den nächsten Mittwoch und Donnerstag ein vorentscheidender Prozess am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg angesetzt. Verhandelt wird über 20 Klagen von Sperrern. Mit diesen Normenkontrollklagen wollen die Anrainer die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans der Stadt Potsdam überprüfen, der vorsieht, den Weg für die Öffentlichkeit freizugeben. Dann könnte dort ein Lehrpfad unter anderem zur wechselvollen Geschichte des Ortes entstehen, so der Verein. So patrouillierten dort vor 1989 die DDR-Grenztruppen, aus der Truman-Villa erging 1945 der Befehl zum Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki.

Über den Uferweg wird seit Jahren gestritten

Seit der Wende wurde der Weg dann von Radfahrern und Spaziergängern genutzt. „Jeder, der danach ein Grundstück dort kaufte, wusste, dass die Stadt hier einen Uferweg will“, sagte Raffauf. Daran hätten sich auch die Grundstückspreise orientiert. Allerdings habe die öffentliche Hand – mal das Land, mal der Bund und mal die Stadt – bei Grundstücksverkäufen vor Ort teils unterschiedliche Bedingungen gestellt, gerade zur Begehbarkeit des Weges, bemängelte Schlöndorff. Dagegen hat die Sperrer-Seite stets betont, dass der Weg im Prinzip nie öffentlich gewidmet gewesen sei. Ferner habe die Stadt für ihre Pläne viel zu wenig Geld geboten. Auch deswegen kassierte das OVG 2008 einen ersten Bebauungsplan für den bis dato nur geduldeten Spazierweg. Die Stadt habe den Wert des Privateigentums der Anwohner im Bebauungsplanverfahren nicht ausreichend beachtet, so die Richter damals.

Kurz nach dem Urteil sperrten erste Anrainer den Weg, 2011 kamen weitere hinzu. Der Konflikt machte bundesweit Schlagzeilen. Diskutiert wurde, ob das öffentliche Interesse an einem freien Ufer in diesem Fall mehr Gewicht haben sollte als das Privateigentum, das viele der Anrainer noch erworben hatten, als der Uferweg darüber verlief. Nach ihrer juristischen Niederlage erarbeitete die Stadt einen neuen B-Plan, über den nun das OVG befinden muss. Um den freien, knapp drei Kilometer langen Uferweg durchzusetzen, rechnet die Stadt bei einem Sieg vor Gericht mit Kosten in Höhe von mindestens 13 Millionen Euro. 

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