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Die Gesamtschule gilt als eine der beliebtesten Lerneinrichtungen der Stadt.
© PNN / Ottmar Winter

Nach Kameraüberwachung im Jungenklo: Suspendierung der früheren Voltaire-Rektorin bestätigt

Die Ex-Schulleiterin scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG). Sie habe im Kernbereich ihrer dienstlichen Pflichten deutlich versagt, hieß es im Gerichtsbeschluss.

Potsdam - Die Ex-Direktorin der Voltaire-Gesamtschule hat vor Gericht erfolglos gegen ihre Suspendierung geklagt. Eine entsprechende Beschwerde der Frau hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zurückgewiesen, das Urteil liegt den PNN vor. Mit dem Verfahren hatte die Schulleiterin versucht, ihre vorläufige Dienstenthebung aufheben zu lassen. 

Dies ist ihr nicht gelungen. Klar wird mit der 19-seitigen Begründung auch: Die Entscheidung zur Abberufung der früheren Schulleiterin erfolgte vor allem wegen versteckten Überwachungskameras in der Schule, eine davon auf der Jungentoilette.

Suspendierung im August 2020 bekannt geworden

Rückblick: Die Suspendierung der Rektorin durch das zuständige Schulamt war im vergangenen August bekannt geworden, in der Schule hatte das für Überraschung gesorgt - in der Folge hatten sich auch dutzende Lehrer mit der Geschassten solidarisiert, zumal Schulamt und das Bildungsministerium öffentlich auch keine Gründe für die Entscheidung kommunizierten. 

Allerdings war schon damals spekuliert worden, die Maßnahme hänge mit einem Vorfall aus dem Sommer 2019 zusammen. Mitarbeiter des Kommunalen Immobilienservice (KIS) hatten bei Routinearbeiten versteckte Überwachungskameras in der Schule entdeckt, unter anderem auf der Jungentoilette. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Hausmeister, der vom Dienst freigestellt worden war - und gegen die Rektorin. Das Verfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen war aber wegen "geringer Schuld" gegen eine Geldzahlung von 1500 Euro eingestellt worden, wie es auch in dem jetzigen OVG-Votum heißt.

Gericht geht von Dienstpflichtverletzung aus 

Allerdings sind genau diese Umstände nun der Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung gegen die Ex-Rektorin - womit das OVG auch ein zuvor ergangenes Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts gegen die Ex-Leiterin stützt. Demnach geht das Gericht von einer Dienstpflichtverletzung aus - durch eine Beihilfe zu einer Straftat. 

So habe sie laut Urteil seit Anfang 2014 Kenntnis davon gehabt habe, "dass auf einer Jungentoilette der von ihr geleiteten Schule eine funktionsfähige versteckte IP-Kamera mit Blickrichtung seitlich auf die Urinale installiert war, die auch tatsächlich genutzt wurde". 

Ferner habe sie im März 2014 nach den Feststellungen des Gerichts auch daran mitgewirkt, "dass auf Grundlage mit dieser Kamera gefertigter Aufnahmen eine Erziehungsmaßnahme gegen einen Schüler wegen Verunstaltung der Jungentoiletten verhängt worden sei", heißt es in dem Beschluss - obwohl für solche Aufnahmen ein Verwertungsverbot bestehe. 

Auch von zwei weiteren Kameras ist die Rede - so in einem "Vogelhäuschen auf einem Baum mit Richtung auf Teile des (rückwärtigen) Schulaußengeländes" und eine auf einem Fenstersims im ersten Obergeschoss des Schulgebäudes, versteckt in einem Eimer "mit Blickrichtung auf das Eingangstor der Schule".

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"Im Kernbereich ihrer dienstlichen Pflichten deutlich versagt"

Als einen Beweis wertet das Gericht, dass der Schulhausmeister der damaligen Rektorin eine E-Mail mit Fotos von "zweifelsfrei" heimlichen Aufnahmen von Jungen im Toilettenraum gesendet habe. Allerdings habe die Rektorin abgestritten, die E-Mail erhalten oder gar zur Kenntnis genommen zu haben, wird in dem Beschluss angemerkt - allerdings wertet das Gericht dies als Schutzbehauptung. 

Und weiter heißt es in dem OVG-Beschluss über die Ex-Rektorin: Indem sie die Verletzung der Intimsphäre "durch die mehr als fünf Jahre installierte Kamera auf der Jungentoilette (jedenfalls) geduldet hat, hat sie im Kernbereich ihrer dienstlichen Pflichten deutlich versagt."

Damit habe sie laut Verwaltungsgericht sich "dafür entschieden, die Persönlichkeitsrechte der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler gegenüber ihrem Überwachungs- und Aufklärungsinteresse hintanzustellen" - das Gericht habe ihr daher „frappierende Mängel im Bereich der Rechtsstaatlichkeit“ bescheinigt.

Weitere Verfehlung durch Gericht aufgezeigt

Neben dem Verdacht in Bezug auf die Kameras steht noch ein weiterer Vorwurf im Raum, den die Richter ansprechen. So habe die Ex-Rektorin auch einen Rechtsverstoß dadurch begangen, "dass einem Teil der Abiturienten im Jahr 2019 die Ablegung eines Teils der schriftlichen Abiturprüfungen - in den Fächern Geschichte und Deutsch - unter Nutzung von Computern/Laptops gestattet worden sei, ohne dass dafür eine Genehmigung vorgelegen hätte" - und trotz der Gefahr, "so angefertigte Abiturarbeiten nicht anerkannt werden könnten und erneut abzulegen wären". Dies weise auch auf eine gewisse „Selbstherrlichkeit“ hin, "die keine Bereitschaft zeige, sich in die Hierarchie der Schulverwaltung einzufügen", so das Gericht. 

Die Voltaire-Gesamtschule im Potsdamer Zentrum.
Die Voltaire-Gesamtschule im Potsdamer Zentrum.
© PNN / Ottmar Winter

Die Frau hatte die Voltaire-Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe seit Februar 2011 geleitet, aktuell sind dort mehr als 870 Schüler und 90 Lehrer registriert. Ein Zurück dürfte es für sie wohl nicht geben. So heißt es in dem OVG-Beschluss, unter anderem angesichts der "erheblichen Pflichtverletzungen" wie der "Kameraüberwachung der Schule" und ohnehin "erheblich belastender Umstände im Hinblick auf das Persönlichkeitsbild" der Ex-Rektorin werde ihre "Entfernung [...] aus dem Beamtenverhältnis für überwiegend wahrscheinlich gehalten". 

Hierzu wird es aber nach PNN-Informationen ein weiteres sogenanntes Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten geben, in der es dann noch einmal um die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Vorwürfe geht.

Denn die Ex-Leiterin selbst sieht die Sachlage eben völlig anders als das Schulamt, war daher auch juristisch gegen die vorläufige Suspendierung vorgegangen. So hätte das Gericht die  Unschuldsvermutung mehr in Betrachtung ziehen müssen, wird die Seite der Frau in dem Beschluss zitiert. Allerdings wollte sich ihr Anwalt zu dem Ausgang dieses Verfahrens auf PNN-Anfrage nicht weiter äußern. Bis zu der Suspendierung galt sie als tatkräftige Rektorin, die Voltaire-Schule als eine der beliebtesten Lerneinrichtungen der Stadt. Derzeit wird sie  kommissarisch geführt.

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