Studiengebühren: Studenten erhalten Geld zurück
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Rückmeldegebühren für Studierende in Brandenburg aus den Jahren 2001 bis 2008 endgültig gekippt hat, muss das Land zurückzahlen. Allerdings ist noch offen, wer die Gebühren zurück erhält.
Potsdam/Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am gestrigen Donnerstag in vier Fällen Klagen von ehemaligen Studierenden der Universität Potsdam auf Erstattung von Rückmeldegebühren stattgegeben. Die Rückmeldegebühren waren auf der Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung des Haushaltsstrukturgesetzes 2000 gezahlt worden. Das Ergebnis war durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 vorgezeichnet, wonach der betreffende Paragraf im Landeshochschulgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sei. Es waren bei jeder Rückmeldung Gebühren von 100 D-Mark beziehungsweise 51 Euro pro Semester erhoben worden.
Es betrifft Studierende, die von 2001 bis 2008 die Gebühr unter Vorbehalt gezahlt haben
Ob es auch in Brandenburg, ähnlich wie zuvor in Berlin, für Studierende, die von 2001 bis 2008 die Gebühr unter Vorbehalt gezahlt hatten – oder eventuell sogar an alle damals Immatrikulierten –, Rückzahlungen geben wird, war von der letzten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) abhängig.
In Brandenburg würde es bei Rückzahlungen an alle um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag gehen, schätzt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Linken-Landtagsfraktion Isabelle Vandre. Sie fordert, dass nun die „versteckten Studiengebühren“ endgültig fallen müssen. Das Urteil bestätige die langjährige Auffassung der Linken-Fraktion, dass die von SPD und CDU eingeführte Rückmeldegebühr eine „versteckte Sanierung des Landeshaushaltes und unrechtmäßig“ sei, so Vandre. In Berlin war es um rund 90 Millionen Euro gegangen, mehr als 44 Millionen Euro waren bis kurz vor Ende der Frist von ehemaligen Studierenden zurückgefordert worden.
Das Ministerium geht davon aus, dass Klägern eine Rückzahlung zusteht
Beim Wissenschaftsministerium geht man davon aus, dass der Anspruch grundsätzlich auch den anderen Klägern zusteht. „Wir werden die betroffenen Hochschulen bei der Rückzahlung unterstützen, indem wir die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen“, so Ministeriums-Sprecher Stephan Breiding. Man gehe derzeit von einer fünfstelligen Summe aus. Ob die Urteile des OVG und des Verfassungsgerichts auch Auswirkungen auf diejenigen haben, die nicht geklagt hatten, werde in den kommenden Wochen auf der Grundlage der Urteilsbegründung geprüft. Die geltende Rechtslage zu den Rückmeldegebühren sei von den Urteilen des OVG und des Verfassungsgerichtes nicht berührt.
Die Grünen fordern, dass alle betroffenen Studierenden das Geld zurück erhalten
Die Grünen-Fraktion hatte die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufgefordert, allen Studierenden die Rückmeldegebühren zurück zu erstatten. Der Studierendenausschuss der Uni Potsdam (Asta) fordert nun auch eine Abschaffung der aktuellen Rückmeldegebühren seit 2008, die nicht Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung waren. „Die Rückmeldegebühren waren von Anfang an falsch, da sie versteckte Studiengebühren darstellen", sagte Lukas Zechner, Asta-Referent für Hochschulpolitik. Er bezieht sich darauf, dass die rot-rote Regierung im Koalitionsvertrag versprochen hat, dass die aktuellen Gebühren nach dem Urteil aus Karlsruhe neu bewertet werden. "Nun liegt der Ball also bei der Landesregierung, die Konsequenz aus den Kosten in Millionenhöhe, die jetzt auf das Land zukommen kann nur lauten: Nicht noch einmal." Ansonsten werde der Asta auch gegen die aktuellen Rückmeldegebühren klagen.
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