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Verkauft. Das Atelierhaus Scholle wechselt den Besitzer.
© Manfred Thomas

Potsdam: „Scholle 51“ vor dem Aus

Ende des Kunst- und Atelierhauses: Gebäude durch Eigentümer Heilig-Kreuz-Gemeinde verkauft

Potsdam-West - Zwei Jahre nach Eröffnung steht das Kunst- und Atelierhaus „Scholle 51“ vor dem Aus. Der Grund: Der Eigentümer, die evangelische Heilig-Kreuz-Gemeinde, hat das Gebäude in der Geschwister-Scholl-Straße 51 an den bundesweit aktiven Veritas Pflegedienst verkauft. In der Scholle soll nun eine Einrichtung für Senioren und Familien entstehen, wie Pfarrer Martin Kwaschik den PNN bestätigte. Bei der Potsdamer Veritas-Niederlassung waren am Dienstag keine Details zu den Plänen für das Haus zu erfahren.

In der „Scholle 51“ haben sich seit 2010 rund ein Dutzend Potsdamer Künstler ihr Refugium geschaffen. Wann die Nutzer ihre Räume verlassen müssen, ist unklar. Kwaschik sagte, das Gebäude soll nicht „von heute auf morgen“ geschlossen werden. Angestrebt werde eine kollegiale Lösung. Schon bei der Eröffnung der Scholle 2010 hieß es, dass ein Verkauf geplant sei; von einem Freiraum auf Zeit zu günstigen Konditionen war die Rede. Dennoch gibt es nun Kritik. So von Daniel Zeller, der mit dem Stadtteilnetzwerk Potsdam-West die „Scholle 51“ ins Leben gerufen hatte. Er hätte sich gefreut, wenn die Kirche auch mit den Nutzern des Hauses über eine langfristige Entwicklungsperspektive gesprochen hätte. Mit der Scholle sei ein lebendiger, kreativer Freiraum entstanden, dessen absehbares Ende bedauerlich sei. Allgemein gelten die Bedingungen für freischaffende Künstler in Potsdam als schwierig (siehe Kasten).

Keine Angaben machte Kwaschik zum ausgehandelten Verkaufspreis für das Gebäude: „Ich bin aber zufrieden.“ Schon seit vielen Jahren hatte die Gemeinde nach einem Käufer für das Haus gesucht. Laut Kwaschik fasste der Heilig-Kreuz-Gemeindekirchenrat schon vor rund zehn Jahren den Entschluss, der Erlös aus dem Verkauf solle zum Bau der Versöhnungskirche im Kirchsteigfeld verwendet werden. Doch diese Kirche steht längst. Kwaschik sagte, nun stelle sich die Frage, ob das Geld für einen anderen Zweck genutzt werden könne. Er selbst hätte nichts dagegen, den Erlös für den Bau der Garnisonkirche zu spenden. Doch das müsse der Gemeindekirchenrat entscheiden. Die kleine Heilig-Kreuz-Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde der gesprengten Garnisonkirche.

Ob der Heilig-Kreuz-Gemeindekirchenrat aber über den Verkaufserlös bestimmen kann, ist ungewiss. Denn wie berichtet steht das Gremium vor der Zwangsauflösung. Die Gremien der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hatten die Auflösung des Kirchenrates verfügt: Seinen Mitgliedern wird vorgeworfen, sich im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen nicht hinreichend vom ehemaligen Pfarrer Uwe D. distanziert zu haben. Das Verwaltungsgericht der Landeskirche hatte die Klage gegen die Auflösung aus formalen Gründen abgewiesen. Nun liegt der Fall beim Gerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). HK

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