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Das Geld für die Rückmeldung könnten die Potsdamer Studenten zurückbekommen - die Entscheidung fällt aber wohl erst in ein bis zwei Jahren.
© dpa

Rückmeldegebühren: Rückzahlung auch in Potsdam möglich

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berliner Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärt hat, können auch Potsdamer Studenten hoffen.

Auch Potsdamer Studierende könnten in Zukunft ihre gezahlten Rückmeldegebühren zurück erhalten. So sieht es zumindest der Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam. Nach seiner Auffassung hätten auch Brandeburger Studierende, die vor 2008 Rückmeldegebühr gezahlt haben, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Rückmeldegebühren ebenfalls ein Anrecht auf Rückerstattung. Da es aber ein eigenes Landesgesetz betreffe, müsste dazu gesondert gegen das Brandenburger Hochschulgesetz geklagt werden, was der AStA gemeinsam mit dem Landesausschuss der Studentinnen und Studenten der GEW bereits seit längerem macht.

Für Rückmeldegebühren, die auf Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in seiner alten Fassung (bis 2008) gezahlt wurden hält der Potsdamer AStA die Rechtslage aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils für eindeutig: „Die Gebühren werden zurückgezahlt, wenn die Klage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gewonnen ist.“ Mit einer Entscheidung rechnet der AStA wegen der langen Bearbeitungszeit allerdings erst in ein bis zwei Jahre. Für Rückmeldegebühren, die nach 2008 gezahlt wurden, also auf Grundlage des BbgHG neue Fassung, ist eine Rückzahlung äußerst unwahrscheinlich. Die neue Gesetzesversion deckt die Verwendungen der Rückmeldegebühren so detailliert ab, dass kein Gericht zu der Einschätzung kommen würde, sie stünden im groben Missverhältnis zur bezahlten Summe.

Das Brandenburger Wissenschaftsministerium sieht indes die hiesige Rückmeldegebühr nicht durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts berührt. Das Berliner Urteil beziehe sich darauf, dass die Erhebung einer Rückmeldegebühr einer besonderen sachlichen Rechtfertigung bedürfe. Dies sei im – aktuellen – brandenburgischen Landeshochschulgesetz genau ausgewiesen, so Ministeriumssprecher Hans-Georg Moek erwartet, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Rückmeldegebühren langfristig auch Brandenburger Studierende betrifft. In Brandenburg wird seit 2001 eine Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von 51 Euro erhoben. „Das BVerfG-Urteil bezieht sich formal lediglich auf die Rückmeldegebühren in Berlin, aber es ist abzusehen, dass es auch Einfluss auf die Rechtssprechung hier in Brandenburg haben wird“, so der AStA.

In Berlin können ab sofort tausende ehemalige Studierende der Berliner Hochschulen Rückmeldegebühren zurückbekommen, die sie 1996 bis 2004 gezahlt haben. Dafür hat jetzt Staatssekretär Knut Nevermann aus der Wissenschaftsverwaltung grünes Licht gegeben. Er sei „nach eingehender Prüfung der Rechtslage“ zu dem Ergebnis gekommen, dass allen Studierenden der betreffenden Jahre eine Rückerstattung zusteht, schreibt Nevermann an die Hochschulleitungen. Die Ansprüche – 100 DM, später 51,13 Euro pro Semester – müssten die Ehemaligen bis zum 31. Dezember dieses Jahres geltend machen. Hintergrund ist das Verfassungsgerichtsurteil vom November, nach dem die zwischen dem Wintersemester 1996/97 und dem Wintersemester 2004/2005 erhobenen Rückmeldegebühren in Berlin unrechtmäßig waren. Wer über die gesamten 17 Semester eingeschrieben war, bekommt knapp 870 Euro erstattet. Zurückgezahlt wird nur auf Antrag an die frühere Hochschule. An den drei großen Berliner Unis sind bereits tausende Anträge eingegangen. Die FU will in Kürze ein Antragsformular veröffentlichen. (Kix)

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