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Besiegelt. M. Saß, C. Große und A. Schauer bei der Unterzeichnung.
© Stadt Werder

Therme in Werder: Werder besiegelt Vertrag mit Schauer & Co

Die Therme soll 2021 eröffnen. Ihre Gegner wollen in die Politik. Ein Überblick nach dem Badentscheid.

Von Enrico Bellin

Werder (Havel) - Die Verträge sind unterzeichnet. Nachdem Werders Badausschuss am Montagabend mit sechs zu eins Stimmen den Vertragsentwurf zwischen der Stadt Werder und der Firma Schauer & Co gebilligt hat, ist am Dienstag der Vertrag über Vollendung, Betrieb und Instandhaltung des Bades unterschrieben worden. Damit ist klar, dass die Stadt 28,3 Millionen Euro für die Fertigstellung des Bades am Zernsee ausgeben kann. Insgesamt wird die Therme Werder gut 50 Millionen Euro gekostet haben. Die PNN geben einen Überblick, wie es nun mit dem Großprojekt weitergeht.

Wie ist der Zeitplan?

Bis Jahresende sollen nun die Genehmigungsplanungen und der Antrag zur Baugenehmigung vorbereitet werden. Besonderer Knackpunkt dabei wird wohl die Genehmigung der geplanten Sauna auf dem Zernsee, der im Landschaftsschutzgebiet liegt. Firmenchef Andreas Schauer zufolge haben die zuständigen Behörden schon grundsätzliche Zustimmung zu dem Projekt signalisiert, notfalls würde er die Therme aber auch ohne Seesauna vollenden. Die Sauna auf dem See und der vergrößerte Familienbereich mit auffahrbarem Dach sind die größten Kostenpunkte für die Fertigstellung der Therme. Die Investitionen sollen aber dafür sorgen, dass später genug Gäste kommen, um das Bad ohne städtischen Zuschuss zu betreiben. Mit der Baugenehmigung wird im Frühjahr 2019 gerechnet. Dann sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden, für den Sommer 2019 ist der Baustart geplant. Eröffnet werden soll die Therme im Frühjahr 2021.

Was soll ein Thermenbesuch kosten?

Die Eintrittsgelder für den Sport- und Familienbereich wurden von der Stadt festgelegt. Der Eintritt in den Sport- und Familienbereich für zwei Stunden soll für Kinder zwei Euro kosten, für Erwachsene drei Euro. Es soll Monatskarten geben sowie Elferkarten, bei denen man nur für zehn Eintritte zahlt. Der Thermalbereich soll grundsätzlich nur für Erwachsene geöffnet sein. Firmenchef Andreas Schauer zufolge wird geprüft, zu bestimmten Zeiten auch Kindern den Eintritt zu ermöglichen. Erwachsene sollen für zwei Stunden im Thermal-, Sport- und Familienbereich 15,50 Euro zahlen. Wer auch saunieren will, zahlt noch einmal zwei Euro mehr. Auch das Parken vor der Therme soll zwei Euro kosten.

Machen die Thermengegner weiter?

Die Initiative Stadtmitgestalter hatte rund 2600 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, was die Thermenvergabe stoppen und die Bürger in die Entwicklung des Areals in den Havelauen einbeziehen wollte. Wie berichtet ist das Begehren jedoch am Montag vom Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt worden. Die Initiatoren wollen einen Verein gründen und eventuell mit einer eigenen Liste zur Kommunalwahl im kommenden Jahr antreten. „Es sind in den vergangenen Wochen viele Menschen an uns herangetreten, die sich eher in einer unabhängigen Liste wiederfinden würden als in einer Partei“, sagte Mitinitiator Elmar Schlenke am Dienstag den PNN. Ob das ein Auftrag ist, eine Liste aufzustellen, werde im Verein erörtert. Man könne auf jeden Fall mit den Themen Transparenz und Mitbestimmung punkten. „Wir haben durch das Bürgerbegehren auf jeden Fall Leute motiviert, sich aktiver in die Werderaner Politik einzubringen“, so Schlenke.

Warum wurde im Geheimen verhandelt?

Einer der Kritikpunkte der Stadtmitgestalter am Vergabeverfahren war, dass die Öffentlichkeit nicht genügend einbezogen worden sei. Auch am Montag im Badausschuss wurden letzte Vertragsdetails nichtöffentlich diskutiert. Die Stadtverwaltung begründet dies mit schützenswerten Interessen der Firma Schauer als Vertragspartner. Bei berechtigten Interessen Dritter wie der Firma sei die Öffentlichkeit laut Kommunalverfassung auszuschließen. Thorsten Ingo Schmidt, Kommunalrechtler an der Universität Potsdam, bestätigt die Rechtsauffassung der Stadt. Die Grundsatzfrage, ob die Therme von einem privaten Investor vollendet werden soll, könne durchaus öffentlich debattiert werden. Das haben die Werderaner auch gemacht. Beim Vertrag gingen die Interessen der Firma Schauer jedoch vor.

Was sagt Mehr Demokratie?

Der Verein Mehr Demokratie, der sich im Land für die Durchsetzung von Bürgerbegehren einsetzt, hat am Dienstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zum Werderaner Begehren kritisiert. Das Begehren wurde für unzulässig erklärt, weil es sich auf einen Beschluss der Stadtverordneten vom März 2017 beruft, der nur acht Wochen lang angefochten werden konnte. „Der Beschluss der Stadtverordneten vom März 2017, auf den sich das Bürgerbegehren laut Gericht bezieht, spricht lediglich davon, Verhandlungen mit einem Investor vorzubereiten“, so Mehr Demokratie-Sprecher Oliver Wiedmann. Den Stadtverordneten wurde in ihrer letzten Sitzung das Projekt nochmals vorgelegt, die Bürger dagegen hätten nach dem aktuellen Gerichtsbeschluss keinen Einfluss, so Wiedmann. Es könne nicht sein, dass die Stadtverordneten umfangreichere Rechte hätten als die Bürger.

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