Unterbringung von Flüchtlingen: Teltows Engagement hält sich in Grenzen
Teltow gehört wie Potsdam der bundesweiten Initiative "Städte Sicherer Häfen" an und sollte aus Seenot gerettete Menschen aufnehmen - doch das Engagement hält sich bisher in Grenzen.
Teltow - Die Stadt Teltow ist auf Antrag der Fraktion Grüne/Linke im vergangenen September der Bewegung „Seebrücke“ beigetreten. Das Netzwerk „Städte Sicherer Häfen“, ein Bündnis aus 140 deutschen Städten, das Potsdam koordiniert, hat sich bereit erklärt, insgesamt 500 Flüchtlingskinder aufzunehmen. In Teltow jedoch hält man sich bisher mit möglichen Plätzen für Geflüchtete zurück.
Stadt Teltow verweist auf den Kreis, der Kreis aufs Land
Während Potsdam wie berichtet Plätze für geflüchtete Kinder angeboten und die ersten 25 aus Seenot geretteten Flüchtlinge im Januar aufgenommen hat, kann die Teltower Stadtverwaltung auf Nachfrage keine konkreten Zahlen zu möglichen Plätzen nennen – und verweist auf den Landkreis, der für die Verteilung der Flüchtlinge zuständig ist. „Was die konkrete Aufnahme von Geflüchteten angeht, ist für die kreisangehörige Stadt Teltow der Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig“, erklärte Stadtsprecher Jürgen Stich den PNN. Der Landkreis regelt die Unterbringung der Asylbewerber und verfügt über geeignete Kapazitäten. Die Frage nach der Aufnahme von Geflüchteten müsse sich also an den Landkreis richten.
Zur Frage der Unterbringungsmöglichkeiten, sagte Stich: „Eine Zeltstadt für etwa 100 Personen mit Kindern benötigt mindestens 2000 Quadratmeter Grundfläche.“ Ein solches Vorhaben sei zudem bauantragspflichtig, „worüber dann der Landkreis entscheidet“. Als die Verwaltung im vergangenen Jahr die Aufnahmemöglichkeiten prüfte, kam als Ergebnis heraus, dass „zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage dazu möglich ist, inwieweit es in Teltow Gebiete gibt, wo eine Zeltstadt entstehen könnte“. Jedoch räumte Stadtsprecher Stich ein, dass für eine kurze Zeit „sicher auch der Schulhof der ehemaligen Bürgel-Schule möglich wäre“. Die Schule soll jedoch im Schuljahr 2021/22 wieder als Schule genutzt werden.
Unterbringungsmöglichkeiten sind nicht ausreichend geprüft worden
Auf Nachfrage bei der Landkreisverwaltung heißt dort: „Eine Zuweisung würde durch das Land erfolgen, aber der Landkreis wäre rechtlich verpflichtet, diese aufzunehmen“, so Kreissprecher Kai-Uwe Schwinzert. Es würde demnach eine Vereinbarungen zwischen der kreisangehörigen Stadt Teltow und dem Landkreis nötig werden. Bislang gebe es dazu aber „keinen fortgeschrittenen Sachstand“. Zudem habe das Land den Kreis unterrichtet, dass eine Zuweisung keinesfalls adhoc erfolgen würde, sondern nach entsprechender Anforderung.
„Die Antwort der Stadtverwaltung kann man aus unseren Augen nicht als Ergebnis des Prüfauftrags sehen, da nicht alle potenziellen Unterbringungsmöglichkeiten geprüft wurden“, sagte Anna Sophie Emmendörffer, Fraktionschefin Grüne/Linke den PNN. Ihre Fraktion habe den Teltower Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) nochmals aufgefordert, den aktuellen Stand der Aufnahmekapazitäten mitzuteilen. Zudem hätte sich die Fraktion „ in den letzten Wochen und Monaten der Vernetzung von regionalen Initiativen der Geflüchtetenunterstützung zugewandt“.
Parallel dazu will der Kreis wie berichtet eine weitere Flüchtlingsunterkunft mit Platz für 66 Menschen auf einem kreiseigenen Gelände hinter dem Gesundheitszentrum und der Kita Pusteblume errichten. Das Rathaus steht dem Projekt ablehnend gegenüber. Das Grundstück sei im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Fläche für Gemeinbedarf“ eingetragen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Dort dürften demnach nur der Allgemeinheit zugängliche Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Sozialeinrichtungen entstehen. Eine Flüchtlingsunterkunft falle nicht unter diese Vorgaben. Grundsätzlich stehe die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen in Teltow aber außer Frage, die Stadt ist Mitglied der Bewegung Seebrücke, betonte das Rathaus.