Aus dem GERICHTSSAAL: Dreieinhalb Jahre Haft für Messerstecher
Verteidigung sprach von Notwehr
Beelitz - Dreieinhalb Jahre Haft und 15 000 Euro Schmerzensgeld – das ist das Urteil im Messerstecherprozess, der am gestrigen Dienstag vor dem Potsdamer Schöffengericht zu Ende ging. Verurteilt wurde der 23-jährige Mohammed M.*. Der Flüchtling aus dem Tschad hatte mehrere Male auf den Brust- und Genitalbereich eines 33-jährigen Landsmannes im Asylbewerberheim in Beelitz-Heilstätten mit einem Messer eingestochen. Das war am 19. April dieses Jahres.
Der Staatsanwalt forderte vier Jahre Haft. „Der Angeklagte hat zunächst mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt“, so Staatsanwalt Knut Kresche. Allerdings habe er die Tat abgebrochen, als sein Opfer noch am Leben war. Daher sei Mohammed M. nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger Alexander Kleinert plädierte auf Freispruch und stützte die Notwehr-Version seines Mandanten.
Schwerverletzt wurde Ali A.* nach der Messerattacke in ein Berliner Krankenhaus gebracht. Er erlitt durch die Messerstiche schwere innere Verletzungen. Noch heute leidet er unter Schmerzen im Brustkorb und an Atemnot, zudem befindet er sich in einem psychischen Ausnahmezustand. Das Opfer trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.
Seit dem 15. Oktober verhandelte das Gericht gegen den Afrikaner, bemühte sich akribisch, auch die kleinste Ungereimtheit aufzuklären, die sich beim Dolmetschen eingeschlichen hatte. Die Anklage warf Mohammed M. vor, nach einem Streit mit einem Klappmesser viermal auf den Brustkorb seines Landsmannes sowie zweimal in dessen Genitalbereich eingestochen zu haben.
Wie es zu dem Streit kam, erzählte das Opfer im Zeugenstand: Bereits drei Tage vor dem Angriff sei er mit Mohammed M., mit dem er sich vorher gut verstand, gemeinsam gekocht und seine Freizeit verbracht habe, verbal aneinandergeraten. Mohammed M. hatte begonnen, Alkohol zu trinken, sei dann laut und aggressiv geworden. Moslem Ali A. habe die Trinkerei nicht gefallen. Er habe ihn zur Rede gestellt. Am Tag der Tat habe ihn dann der Angeklagte in Fäkalsprache beleidigt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen, unvermittelt ein Klappmesser aus dem Bund seiner Jeans gezogen und auf ihn eingestochen. Da habe er versucht, sich mit einem Besenstiel, der zufällig herumstand, zu verteidigen, räumte Ali A. ein. „Kann sein, dass ich Mohammed auch einmal damit getroffen habe.“
Der Angeklagte wiederum behauptet, sein Landsmann Ali A. habe das Messer zuerst gezückt und ihn damit bedroht. Während eines anschließenden Gerangels habe er es im entreißen können und sich damit gegen die Stockhiebe, die Ali A. austeilte, zur Wehr gesetzt. Daher plädierte die Verteidigung auf Notwehr.
Doch davon könne keine Rede sein, sagte der Staatsanwalt. Strafmildernd sei lediglich, dass der Angeklagte in Deutschland noch nicht vorbestraft sei. Auch das Verhalten nach der Tat kritisierte der Staatsanwalt: Mohammed M. habe weder ein Geständnis abgelegt noch Reue gezeigt, von einer Entschuldigung bei seinem Opfer ganz zu schweigen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Haftbefehl aufrechterhalten. (*Namen geändert) Hoga
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