Plagiatsvorwürfe: Jeff Koons muss zahlen
Kein Schwein gehabt: Gericht verschärft Urteil gegen US-Künstler Jeff Koons und das Pariser Centre Pompidou.
In einem Plagiatsprozess hat ein Pariser Berufungsgericht das Urteil gegen den amerikanischen Pop-Art-Künstler Jeff Koons (66) und das Pariser Centre Georges Pompidou verschärft. Koons und das Unternehmen, dessen Geschäftsführer er ist, sowie das Centre Pompidou wurden zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 190 000 Euro Schadenersatz verurteilt – gegenüber 135 000 Euro in einem erstinstanzlichen Urteil im Jahr 2018.
Im Mittelpunkt des Prozess stand die Klage des Werbefachmanns Franck Davidovici, der den US-Künstler beschuldigte, seine Werbeidee für die französische Modemarke Naf Naf in der Porzellan-Skulptur „Fait d'hiver“ umgesetzt zu haben. Bei der Plastik handelt es sich um ein Schwein und eine am Boden liegende Frau. Das Centre Pompidou hatte die Skulptur 2014 im Rahmen einer Retrospektive ausgestellt.
Das Berufungsgericht untersagte in seinem Urteil vom Dienstagabend dem Künstler außerdem, die Porzellanskulptur aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Strafe von 600 Euro am Tag auszustellen und im Internet zu reproduzieren. Das Unternehmen des Künstlers muss zudem 14 000 Euro für die Reproduktion der Skulptur auf der Website von Koons zahlen (11 000 Euro im Jahr 2018). (dpa)
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