Streit am Griebnitzsee: Potsdam hält an freiem Uferweg fest
Potsdam gibt den Kampf um einen freien Uferweg am Griebnitzsee nicht auf. Oberbürgermeister Mike Schubert will weiter den Austausch mit den Anrainern suchen.
Potsdam - Trotz zweier juristischer Pleiten hält die Stadt Potsdam an ihren umstrittenen Plänen für einen freien Uferweg am Griebnitzsee fest. Am Dienstag veröffentlichte die Bauverwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für die Stadtverordneten, die auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Kommunalparlaments steht und sofort beschlossen werden soll.
Man werde weiterhin „die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Uferflächen ergreifen“, hieß es darin. Es bestehe ein großes öffentliches Interesse „zum Wohl der Allgemeinheit das Ufer und die Landschaft am Griebnitzsee“ wieder erlebbar zu machen.
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Stadt geht von Klagen von Anrainern aus
Allerdings geht die Verwaltung von jahrelangen Vorarbeiten aus. Allein für das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan würde mit den dafür erforderlichen Fachgutachten und Abstimmungen wohl drei bis fünf Jahre dauern. Auch von Klagen der Anrainer geht die Stadt aus. „Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden sich hieran erneut gerichtliche Normenkontrollverfahren anschließen, die wiederum etwa zwei bis drei Jahren dauern könnten“, so das Rathaus.
Im Anschluss seien zeitaufwändige Grunderwerbs- und notfalls Enteignungsverfahren durchzuführen, bevor der Uferweg hergerichtet werden könne. Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) erklärte, mit dem Beschluss seien „noch keine detaillierten inhaltlichen Festlegungen verbunden.“ Er wolle auch weiterhin mit den Anrainern in den Austausch treten.
Gericht erklärte Bebauungsplan als unwirksam
Wie berichtet hatten die Bemühungen der Stadt für den seit mehr als zehn Jahren an mehreren Stellen von Anwohnern versperrten Weg im vergangenen Dezember einen erheblichen Rückschlag erlitten. So hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach Klagen von rund 20 Anwohnern den für den Weg notwendigen Bebauungsplan als unwirksam erklärt – wie schon 2009.
Das Gericht begründete die Entscheidung mit inhaltlichen Mängeln der Regelung. So seien demnach etwa Sicherheitsinteressen und Ansprüche auf Schutz der Privatsphäre der betroffenen Eigentümer nicht hinreichend bewertet worden. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen – dagegen hatte die Stadt eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, über die aber noch nicht entschieden ist. Das Gericht habe nicht das Planziel des Uferwegs infrage gestellt, teilte das Rathaus nun mit – es sei aber eben ein sehr hoher Planungsaufwand notwendig.
Seit den ersten Sperrungen im April 2009 arbeitet die Stadt an einer Wiedereröffnung des knapp drei Kilometer langen Spazierwegs, den vor 1990 die DDR-Grenztruppen genutzt hatten.
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