Ufer-Streit in Potsdam: Mediation ohne Einigung: Uferweg bleibt vorerst dicht
Im Dauerkonflikt um den Uferweg am Griebnitzsee macht der Streitschlichter einen neuen Vorschlag. Damit zeichnen sich Gewinner und Verlierer des Streits ab.
Babelsberg - Neuer Rückschlag für die Stadt Potsdam im Kampf um einen freien Uferweg am Griebnitzsee: Einen Kompromissvorschlag aus dem Rathaus zur Lösung des Konflikts mit Anwohnern, die den Weg seit Jahren gesperrt haben, lehnt nun selbst der eingesetzte Mediator Karsten-Michael Ortloff ab – und macht eine andere Offerte. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des früheren Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Berlin an alle Verfahrensbeteiligte hervor, das den PNN exklusiv vorliegt. Ortloffs Schreiben zeigt auch, dass das Verfahren möglicherweise kurz vor dem Scheitern steht. Ein offener Uferweg rückt in weite Ferne.
Das ernüchternde Fazit des Streitschlichters: Alle schriftlichen Äußerungen aus diesem Jahr – sowohl von Stadt als auch von den Anrainer-Anwälten – ließen „keine verfahrensmäßige und inhaltliche Übereinstimmung erkennen“. Und weiter: „Ich sehe nicht, wie auf dieser Basis die Mediation sinnvoll weitergeführt werden kann.“
Vor dem Gerichtsurteil bleibt der Zeitpunkt für Kompromisse ungünstig
In seinem Schreiben bezieht sich Ortloff auch auf den letzten Vorschlag der Stadt aus dem Mai, unter anderem abschnittsweise Lösungen für den Uferweg zu erarbeiten, um zumindest Teilbereiche wieder freigeben zu können. Doch der zeitliche Aufwand für so ein Vorgehen sei „unabsehbar“ und im Vergleich mit einer Gerichtsentscheidung „wohl unangemessen“, so Ortloff.
Skeptisch sieht er auch eine von der Stadt genannte Bedingung, die manchen Privatanrainer bereits vor Monaten aufhorchen ließ: Sofern der freie Uferweg durch Vereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern realisiert werden kann und „sich alle Kläger verpflichten, ihre Klagen zurückzunehmen“, könnte sich die Stadt vorstellen, im Gegenzug auf eine zwangsweise Durchsetzung des rechtswirksamen Bebauungsplans Nummer 125 zu verzichten, lautete das Angebot der Stadt. Im Klartext: Die Anrainer würden im Besitz ihrer Grundstücke bleiben, der Stadt und der Öffentlichkeit aber ein Wegerecht einräumen müssen. Dazu schreibt Ortloff: „Wer stimmt schon verbindlich der Herstellung des Weges auf seinem Grundstück zu“, wenn er damit rechnen könne, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg den B-Plan für unwirksam erklärt oder er sich im Fall einer Niederlage lange Zeit gegen eine Enteignung wehren könne.
Rund 10,8 Millionen Euro hält die Stadt unter anderem für den Erwerb von Grundstücken vor
Daher schlägt der Mediator nun vor, dass die klagenden Anlieger den B-Plan freiwillig akzeptieren sollen – und die Stadt ihrerseits auf Zwangsmittel zur Herstellung des Weges verzichtet. Denn auch im Fall der Wirksamkeit des Bebauungsplans lasse sich die Herstellung des Weges gegen den Willen der Eigentümer nur per Enteignung durchsetzen. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, „erscheint zumindest zweifelhaft“, meint Ortloff. Auch sei der Aufwand für eine Enteignung unabsehbar. Dafür schließe ein Verzicht der Stadt auf solche Zwangsmittel auch freiwillige Lösungen nicht aus. Diese Einigung könnte bei den Gerichtsverfahren als Vergleich angewendet werden.
Nun wartet der Mediator auf Antworten. Die Stadtverwaltung teilte auf PNN-Anfrage mit, man warte auf die Reaktion der anderen Mediationsparteien. „Wenn diese den Vorschlag akzeptieren“, werde man das Angebot der Stadtverordnetenversammlung vorlegen, sagte ein Stadtsprecher. Nur das Plenum könne eine finale Entscheidung treffen. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) gehe aber weiter davon aus, dass das Ziel eines freien Uferwegs erreichbar sei. Der Zeitraum bis zur Öffnung „ergebe sich aus dem Verfahren“, hieß es. Rund 10,8 Millionen Euro hält die Stadt unter anderem für den Erwerb von Grundstücken vor.
Anreiner lassen sich öffentlich nicht in die Karten schauen
Nun kommt es also auf die sperrenden Anrainer an. Doch die lassen sich bisher öffentlich nicht in die Karten blicken. Man habe sich geeinigt, Stillschweigen zu bewahren, sagte etwa Sperrer-Anwalt Christoph Partsch auf PNN-Anfrage. Andere Juristen äußerten sich gar nicht.
Auch beim OVG wartet man. Dort sind mehr als 20 Klagen gegen den verbessert aufgelegten B-Plan 125 anhängig. Bis zum Ende des Mediationsverfahrens ruht dieser Rechtsstreit aber – bei einem Scheitern würde das Gericht dann urteilen. Durch die Äußerungen von Ortloff sehen sich jedenfalls einige Sperren-Juristen dem Vernehmen nach bestärkt, ein solches Verfahren nicht fürchten zu müssen. Dagegen teilte der gemeinnützige Verein Griebnitzsee für alle mit, der Vorschlag des Mediators sei nicht akzeptabel: „Im Ergebnis hätten die Kläger damit alles erreicht und die Öffentlichkeit nichts gewonnen.“ Bereits jetzt hätten Kläger Bootshäuser und Bootsstege auf Grundlage des B-Plans 125 errichten können. „Wenn jetzt auf die Durchsetzung eines öffentlichen Uferweges verzichtet würde, wäre die Rosinenpickerei aus dem, was der B-Plan vorsieht, für die Kläger perfekt“, so der Verein.
Gerungen wird um den ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer, der am Seeufer entlangführte – und damit über private Grundstücke –, schon sehr lange: Im Mai 2009 kassierte das OVG einen ersten Bebauungsplan für den bis dato von einigen Anrainern nur geduldeten Spazierweg. Der Plan sah einen Uferpark vor. Doch diese Flächen seien Privatgärten, so die Richter – und nicht Teil der freien Landschaft, wie es die Stadt dargestellt hatte. Die Richter urteilten auch, dass die Stadt den Wert des Privateigentums der Anwohner im Bebauungsplanverfahren nicht ausreichend beachtet habe. Kurz nach dem Urteil sperrten erste Anrainer den Weg, 2011 kamen weitere hinzu. Der Konflikt machte bundesweit Schlagzeilen – diskutiert wurde, ob öffentliches Interesse an einem freien Ufer in diesem Fall mehr Gewicht haben sollte als das Privateigentum, das viele der Anrainer – noch mit dem darüber verlaufenden Weg – erworben hatten. Danach arbeitete die Stadt einen neuen Bebauungsplan aus, der von den Stadtverordneten nach langem Hin und Her im April 2016 beschlossen wurde.
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Lesen Sie weiter:
Kommentar: PNN-Autor Henri Kramer meint in seinem Kommentar, dass die Stadt im Dauerstreit um den Uferweg am Griebnitzsee umsteuern muss.
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