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Ab Samstag gilt auf der Brandenburger Straße, auch liebevoll Broadway genannt, eine Maskenpflicht von 9 bis 18 Uhr.
© Ottmar Winter

Neue Einschränkungen in Potsdam: Maskenpflicht am Bahnhof und in der Brandenburger Straße

In Potsdam steigt die Zahl der Corona-Infizierten weiter an. Ab Samstag gilt deshalb an bestimmten Orten auch eine Maskenpflicht im Freien.

Potsdam - In Potsdam gilt ab Samstag auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel an einigen Orten die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Wie das Rathaus am Freitag bekanntgab, gehören zu diesen Bereichen die Brandenburger Straße, das Umfeld des Hauptbahnhofs, sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg. Die Regelung solle vorerst bis zum 2. November gelten.

Konkret muss täglich von 9 bis 19 Uhr in der gesamten Einkaufsmeile Brandenburger Straße eine Maske getragen werden. Auf Märkten gilt die Pflicht während der Marktzeiten mittwochs und samstags am Nauener Tor von 9 bis 16 Uhr, täglich außer Sonn- und Feiertag auf dem Bassinplatz von 7 bis 17 Uhr und samstags auf dem Weberplatz in Babelsberg von 8 bis 16 Uhr. Im Bahnhofsumfeld gilt die Maskenpflicht rund um die Uhr. Betroffen sind die Flächen vor dem Zugang Babelsberger Straße, vor dem Zugang Lange Brücke samt Haltestellen des Nahverkehrs sowie am Zugang Süd inklusive Busbahnhof und Haltestellen des Nahverkehrs.

Oberbürgermeister bittet um Verständnis

„Potsdamer und Gäste haben am Tag der deutschen Einheit gezeigt, wie diszipliniert sie sich an das Tragen von Alltagsmasken in der Öffentlichkeit halten und mithelfen, einander vor dem Coronavirus zu schützen", sagte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD). "Dieses Verständnis brauchen wir auch jetzt, um gemeinsam einen starken Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verhindern."

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Hintergrund ist die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie auch in Potsdam. Am Freitagmorgen hatte die Stadtverwaltung Potsdam 15 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Potsdam in den vorangegangenen 24 Stunden gemeldet. Demzufolge ist die Zahl der Menschen, die sich seit Beginn der Pandemie mit dem Virus in Potsdam infiziert haben, auf 907 gestiegen. Bereits als genesen gelten in Potsdam rund 750 Personen, 200 Kontaktpersonen der Kategorie I befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne.

Zahl der Neuansteckungen stark gestiegen

Ausschlaggebend für die neuen Einschränkungen ist der sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz-Wert. Er gibt an, wie viele Menschen innerhalb der zurückliegenden sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet worden sind - und zwar nicht in absoluten Zahlen, sondern bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner. In Potsdam lag dieser Wert am Freitag bei 37,7. Oberhalb eines Wertes von 35 gelten laut Landesverordnung zusätzliche Beschränkungen. Seit Montag dieser Woche liegt der Inzidenzwert in Potsdam durchgehend über dem Grenzwert von 35. 

Rechtsgrundlage ist die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, nach der eine Stadt ab dem Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neu-Infizierten pro 100.000 Einwohner einen Mund-Nasen-Schutz für Straßen und Plätze erlassen soll, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Meter überwiegend nicht eingehalten werden kann. 

Die nächste Schwelle für strengere Einschränkungen wäre ein Inzidenzwert von 50. Dann würde Potsdam offiziell als Risikogebiet gelten. Das will das Rathaus vermeiden. „Weitere Einschränkungen, die das Land bereits geregelt hat und die ab einem Inzidenzwert von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner eintreten, sind gravierend und haben erhebliche Auswirkungen auf unsere persönliche Freiheit und die Wirtschaft", sagte Potsdams Gesundheitsbeigeordnete Brigitte Meier (SPD).

Maskenpflicht könnte länger gelten

Ob die Maskenpflicht nach dem 2. November wieder endet, ist allerdings selbst dann keinesfalls klar, wenn die Inzidenz nicht weiter zunimmt: Erst wenn der Inzidenzwert in der Landeshauptstadt an zehn aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 35 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liege, werden die in der Umgangsverordnung genannten Einschränkungen aufgehoben. So steht es in der Landesverordnung.

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