Streit um Brandenburger AfD-Rechtsaußen: Kalbitz bleibt vorerst AfD-Mitglied
Im AfD-internen Machtkampf um den Rauswurf des Brandenburger Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz hat Parteichef Jörg Meuthen eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Berlin erklärte den Ausschluss für unzulässig.
Berlin/Potsdam - Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben, wie das Gericht erklärte. Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.
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Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei zuständig sei. In diesem Fall habe aber der Bundesvorstand als Exekutive unzulässigerweise die Mitgliedschaft des 47-Jährigen für nichtig erklärt. Wegen dieses Verfahrensfehlers müsse Kalbitz Rechtsschutz gewährt werden. Die Frage, ob Kalbitz Mitglied in der rechtsextremistischen Organisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) gewesen sei, habe für das Gericht dabei keine Rolle gespielt, betonte die Vorsitzende Richterin.
Kalbitz automatisch und rückwirkend wieder Landeschef
AfD-Landesvize Daniel Freiherr von Lützow sagte der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“, Kalbitz sei nun automatisch und rückwirkend wieder Landesvorsitzender. Die Fraktion werde ihn zudem am Dienstag erneut als Vorsitzenden bestätigen.„Ob ein Rechtsextremer Kalbitz mit oder ohne Parteibuch die AfD Brandenburg führt, ist unerheblich“, sagte Brandenburgs SPD-Generalsekretär Erik Stohn. Die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie. Brandenburgs Verfassungsschutz hatte am Montag erklärt, den AfD-Landesverband wegen Extremismusverdachts zu beobachten. Die Entscheidung des Gerichts sei zu akzeptieren, so Brandenburgs CDU-Generalsekretär Gordon Hoffmann. „Aber die AfD in Brandenburg hat ja auch vorher schon gezeigt, dass es ihr egal ist, ob sich der Bundesvorstand von Kalbitz trennen will oder nicht.“ An der erwiesenen rechtsextremen Gesinnung von Kalbitz bestehe nach wie vor kein Zweifel, so der Landesverband der Grünen. „Kalbitz bleibt ein Nazi, ob mit oder ohne Parteibuch“, heißt es in einer Erklärung der Linken-Fraktionschefs Kathrin Dannenberg und Sebastian Walter.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag zudem entschieden, dass das Bundesinnenministerium die AfD-Jugendorganisation und den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei im Verfassungsschutzbericht 2019 als Verdachtsfälle aufführen darf. (mit dpa)
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