Strafanzeige gegen Bergmann-Klinikum: "In Potsdam wollten wir dieses Mal genauer hinschauen lassen"
Die deutsche Stiftung Patientenschutz hat gegen das Klinikum "Ernst von Bergmann" Strafanzeige gestellt. Stiftungsvorstand Eugen Brysch erklärt, warum die Organisation diesen juristischen Schritt eingeleitet hat.
Was war der genaue Anlass für die Strafanzeige?
Anlass der Strafanzeige waren konkrete Presseberichte in den lokalen Medien. So soll es Mängel im Umgang mit Corona-Infektionen gegeben haben. Aber auch der Meldepflicht an das Gesundheitsamt scheint nicht vollständig nachgekommen worden zu sein. Dass davon Patienten betroffen sein könnten, liegt auf der Hand.
Können Sie Auskunft über die Hintergründe geben?
Uns liegen keine weiteren Hintergrundinformationen vor, diese sind auch nicht frei zugänglich. Hier ist es ja gerade Aufgabe der Staatsanwaltschaft, diese zu ermitteln.
Vertreten Sie bereits Angehörige von den inzwischen 35 Verstorbenen am EvB, die sich – höchstwahrscheinlich im Krankenhaus – mit dem Virus infiziert haben?
Nein. Zunächst geht es hier um eine strafrechtliche Ermittlung. Ebenso muss geklärt werden, ob hier ein Verstoß gegen das Infektionsgesetz vorliegt. Das alles kann nur die Staatsanwaltschaft klären. Wir selbst sind kein Abmahnverein. Zivilrechtliche Ansprüche sind für uns zweitrangig. Als Patientenschützer geht es uns um eine grundsätzliche Frage. So etwas darf sich nicht wiederholen.
Gab es vergleichbare Verfahren der Stiftung?
In einigen Fällen haben wir bereits Strafanzeige gestellt. Wir tun dies selten und mit Bedacht. In Potsdam wollten wir dieses Mal genauer hinschauen lassen. Genau dafür gibt es Strafverfolgungsbehörden.
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