Französisches Quartier: Ideen für die Brache
Wohnungsgenossenschaft und Berggruen Holdings planen mit Stadt Südosten des Französischen Quartiers
Innenstadt - Gleich zwei Grundstückseigentümer stimmen derzeit mit der Stadt die mögliche Bebauung am südöstlichen Rand des Französischen Quartiers hinter der Hauptpost ab. Die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 (PWG) ist mit der Verwaltung im Gespräch über mehrere Entwürfe für ihr Grundstück an der Französischen Straße, das derzeit das Kunsthaus sans titre und einen Flachbau mit einem Getränkemarkt beherbergt. „Wir haben die Idee, das Kunsthaus möglicherweise zu integrieren. In welcher Form und zu welchem Preis, ist derzeit unklar“, sagte PWG-Vorstandsmitglied Wolfram Gay den PNN. Stadtsprecher Jan Brunzlow bestätigt die Gespräche mit der Wohnungsgenossenschaft. „Uns liegt eine Konzeptmappe vor mit der Idee, unter Erhalt der heutigen Nutzung zu bauen.“ Allerdings sei die Stadt „skeptisch, ob diese Pläne mit dem bestehenden Bebauungsplan vereinbar sind“. Bevor dieser aber geändert werde, suche man das Gespräch mit dem Eigentümer des unbebauten Nachbargrundstücks, der Berggruen Holdings: „Wir wollen ausloten, was die vorhaben“, erklärt Brunzlow: „Wenn man schon einen B-Plan ändert, fragt man auch bei dem nach, der nebenan bauen will.“
Tatsächlich trägt sich Nicolas Berggruen, Sohn des verstorbenen Kunstsammlers Heinz Berggruen, derzeit mit eigenen Bauplänen für sein Eckgrundstück Am Kanal/Französische Straße neben der Hauptpost. Auf PNN-Nachfrage sagte Ute Kiehn von der Nicolas Berggruen Holdings: „Wir führen Gespräche mit der Stadt darüber, was möglich ist zu bauen.“ Allerdings befinde man sich „noch in der Planungsphase, um Vor- und Nachteile abzuwägen“. Konkretes könne man erst ab Anfang 2016 sagen. Zu den Plänen der Wohnungsgenossenschaft sagte die Unternehmenssprecherin: „Wir freuen uns, dass der Nachbar vor hat zu bauen.“
Für das Kunsthaus sans titre sei es derzeit „schwierig, angesichts der unklaren Baupläne selber zu planen“, sagte Chris Hinze, einer der beiden Künstler, die seit 2009 den ehemaligen Stahlbetonbau mit Kunst und Veranstaltungen bespielen – und für dessen Infrastruktur viel Geld und Arbeitskraft investiert haben. Der aktuelle Mietvertrag laufe bis November 2016 und werde jährlich verlängert. „Wir haben zwar kein Mitspracherecht, aber Zeichen von der PWG, dass sie uns gerne in ihre Baupläne übernehmen würde.“
Für die Wohnungsgenossenschaft, die soeben das zehnjährige Bestehen des Französischen Quartiers zwischen Charlottenstraße im Norden und Am Kanal im Süden, zwischen Platz der Einheit und Französischer Straße gefeiert hat (PNN berichteten), sind zwei Varianten für die Bebaung der knapp 2500 Quadratmeter an der Französischen Straße denkbar. Die erste würde das Kunsthaus-Gebäude erhalten, aber einen Riegel entlang der Straße davorsetzen und einen weiteren daneben, wo heute die Baracke des Getränkehandels steht. „Das Kunsthaus ist schick und hat einen gewissen Charme“, sagte Wolfram Gay: „Wir wissen aber noch nicht, ob es sinnvoll ist, diesen Teil zu erhalten.“
Die zweite Variante sieht einen Abriss des Kunsthauses bis auf das Erdgeschoss vor und dessen Überbauung mit Wohnungen. Die PWG plant diesbezüglich den Neubau mehrerer Gebäudeteile, die zusammenhängen. Im Erdgeschoss würde sich bis an die Straße Gewerbe ansiedeln. Auch die Künstler könnten hier eine Galerie einrichten, „wenn sie bereit sind, den entsprechenden Obulus zu entrichten“, so Gay. Je nachdem, ob das Kunsthaus erhalten bleibt oder nicht, sollen vor Ort 30 bis 50 Wohnungen in Vier- bis Fünfgeschossern entstehen.
„Der Bebauungs-Plan ist nicht konform mit dem, was wir da bauen wollen“, räumte Gay ein. Warum das so ist, wollte das PWG-Vorstandsmitglied nicht äußern. Grundsätzlich stimmen Stadt und Genossenschaft darin über, dass hier mehrheitlich Wohnungen entstehen sollen. Der seit 2001 bestehende B-Plan sieht für das südliche Drittel des Französischen Quartiers ein „Mischgebiet“ vor – und für den Neubau an der Ecke Am Kanal/Französische Straße eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Handel, Dienstleistung und Verwaltung. Eine prozentuale Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnungen schreibt er nicht vor.
Stadtsprecher Brunzlow betont, nicht das sans titre sei das Problem: „Das Kunsthaus genießt Bestandsschutz.“ Geklärt werden müsse jetzt, inwiefern Form, Größe und Höhe der zusätzlich geplanten Gebäude gegen die Verwaltungsvorschriften verstoßen. Die Genossenschaft will um ihre Pläne kämpfen - und zieht notfalls eine langwierige Änderung des Bebauungsplans in Betracht. „Die Stadt muss überlegen, was sie will“, sagt Gay. „Der Schlüssel liegt bei ihr.“
Isabel Fannrich-Lautenschläger
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