Potsdam: Gut Satzkorn ist ein Ladenhüter Kein Gebot bei Zwangsversteigerung
Satzkorn - Kein Retter in Sicht: Für das Gut Satzkorn hat bei der Versteigerung am gestrigen Mittwoch niemand ein Gebot abgegeben. Mindestens etwa 35 000 Euro hätte ein Interessent entsprechend den Versteigerungsbedingungen bieten müssen, um wenigstens die theoretische Chance auf den Zuschlag zu bekommen.
Satzkorn - Kein Retter in Sicht: Für das Gut Satzkorn hat bei der Versteigerung am gestrigen Mittwoch niemand ein Gebot abgegeben. Mindestens etwa 35 000 Euro hätte ein Interessent entsprechend den Versteigerungsbedingungen bieten müssen, um wenigstens die theoretische Chance auf den Zuschlag zu bekommen. Doch beim Versteigerungstermin am Potsdamer Amtsgericht blieb es ruhig. Keiner der Zuschauer ließ auch nur das geringste Interesse am Erwerb des völlig heruntergekommenen ehemaligen Gutshauses erkennen. Die Potsdamer Stadtverwaltung hatte das Zwangsversteigerungsverfahren beantragt, um auf diese Weise Schulden in Höhe von etwa 37 000 Euro einzutreiben, die die Eigentümerin des Gutshauses im Verlaufe von mehreren Jahren bei der Potsdamer Stadtkasse angehäuft hat. Dem Vernehmen nach handelt es sich im Wesentlichen um Grundsteuerschulden sowie um Kosten für Notreparaturen an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Die Stadtverwaltung hatte solche Notsicherungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren veranlasst, um den Totalverfall des rund 270 Jahre alten Gutshauses zu stoppen.
Mangels Gebot stellte das Amtsgericht am Mittwoch das Zwangsversteigerungsverfahren einstweilen ein. Das Potsdamer Rathaus kann nun innerhalb von sechs Monaten einen weiteren Anlauf zur gerichtlichen Versteigerung unternehmen. Greift auch dann kein Interessent zu, wäre das laufende Zwangsversteigerungsverfahren endgültig gescheitert. Ob das Gutshaus, das bis 1947 der Familie Brandhorst gehörte, überhaupt noch zu retten ist, wird nun immer fraglicher. Schließlich spielt die Zeit dem Verfall in die Hände. Das Szenario von einem in sich zusammensinkenden Steinhaufen erscheint als Zukunftsprognose durchaus realistisch. Noch bis vor zwei Jahren hatte ein Ingenieurbüro gemeinsam mit potenziellen Investoren an einer wirtschaftlich tragfähigen Lösung für das Objekt gearbeitet. Damals hieß es, die Forderungen der Unteren Denkmalschutzbehörde seien aus wirtschaftlicher Sicht nicht erfüllbar gewesen. Das Projekt wurde zu den Akten gelegt. Sollte ein zukünftiger Erwerber das denkmalgeschützte Haus abreißen wollen, müsste er nachweisen, dass der Erhalt des ruinösen Gemäuers unzumutbar ist. In diesem Fall würde ein Abriss womöglich genehmigt werden. Doch auch ein Neubau an gleicher Stelle dürfte nicht ganz unproblematisch sein. Nach Angaben der Unteren Denkmalpflege liegt das Anwesen im baurechtlichen Außenbereich, wo Neubauten nur ausnahmsweise erlaubt sind.HC
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