Nach Skandal-Derby Babelsberg gegen Cottbus: FC Energie gewinnt Berufungsverfahren
Nach rassistischen Ausschreitungen im Cottbuser Fan-Block hatte der Verband dem FC Energie eine Geldstrafe und ein Anti-Rassismus-Konzept auferlegt. Der FC Energie wehrte sich dagegen - mit Erfolg.
Potsdam/Cottbus - Fußball-Regionalligist FC Energie Cottbus hat sich erfolgreich gegen eine nachträgliche Strafe des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) nach dem Skandal-Derby im vergangenen April gegen den SV Babelsberg 03 gewehrt. Wie der Lausitz-Club auf seiner Homepage mitteilt, hat der NOFV der Berufung des Vereins gegen das Urteil vom vergangenen November im vollem Umfang stattgegeben. Der FC Energie Cottbus war zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden, außerdem sollte er in präventive Maßnahmen investieren und bis zum 28. Februar 2018 ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim NOFV vorgelegen. Dieses Urteil wurde nun nach Mitteilung des Vereins vollständig aufgehoben.
Strafe nicht für rassistische Ausschreitungen im Cottbus-Block - sondern für „Nazischweine raus“-Rufe von Nulldrei-Anhängern
Hintergrund des Rechtsstreits waren massive fremdenfeindliche und rassistische Ausschreitungen im Cottbuser Fan-Block während des Regionalliga-Derbys. Diese blieben in einem Sportgerichtsverfahren des NOFV zunächst ungeahndet, der Verband verhängte gegen den FC Energie lediglich eine Strafe wegen eines versuchten Platzsturms und des Abbrennens von Pyrotechnik. Auch der SV Babelsberg 03 wurde wegen derartigen Fehlverhaltens seiner Fans zu 7.000 Euro Strafe verurteilt - zudem begründet der NOFV das SVB-Urteil mit „Nazischweine raus“-Rufen aus dem Babelsberger Fanblock. Der SVB wehrt sich seitdem gegen das Urteil, wandte sich dabei in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden des Deutschen Fußballbundes. Dieser forderte daraufhin den NOFV auf, die damaligen Vorgänge im Cottbuser Fan-Block in einem Verfahren zu untersuchen und zu bewerten, was schließlich im November vergangenen Jahres zu dem Urteil gegen den FC Energie führte.
Der reagierte „mit großer Verwunderung“. Bestrafung und Umstände des Zustandekommens seien „irritierend“. Die Cottbuser hinterfragten das Vorgehen: „Werden nach mehr als sechs Monaten neue Erkenntnisse und Sachlagen aufgrund von offenen Briefen anderer Vereine oder gar deren Rechtsstreitigkeiten mit Verbandsgerichten zu Tage gefördert oder gibt es sachliche Gründe für ein derartiges Handeln?“
Nach intensiver Prüfung, Beratung und Konsultation des Rechtsbeistandes hatte sich das Präsidium des FC Energie dazu entschlossen, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das neuerliche Urteil einzulegen. Die anwaltliche Vertretung des Vereins hatte fristgerecht Berufung gegen das Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbandes eingelegt und anschließend eine umfassende Begründung derer erarbeitet und beim Sportgericht eingereicht. Mit Erfolg.
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