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Erlaubt und doch verboten: Das Amtsgericht hat das Schiebeverbot für Fahrräder vor fast einem Jahr kassiert, doch die Stiftung bleibt bei ihrer Regelung. Bußgelder werden allerdings nicht mehr verhängt.
© Manfred Thomas

Von Peer Straube: Fahrradschieben durch Sanssouci ist erlaubt

Gericht kippt Verbot der Schlösserstiftung – die Welterbehüter erhalten es dennoch aufrecht

Sanssouci - Wer sein Fahrrad durch die Parks und Gärten der Schlösserstiftung schiebt, muss künftig nicht mehr mit Sanktionen rechnen. Das Amtsgericht Potsdam hat das von der Schlösserstiftung verhängte „Schiebeverbot“ in einem Bußgeldverfahren bereits im April 2010 für rechtswidrig erklärt.

Betroffener in dem Verfahren war ein Jurist. Die Stiftung hatte gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro verhängt, weil er sein Rad durch den Neuen Garten geschoben hatte. Der Mann verweigerte jedoch die Zahlung, daraufhin kam es zum Prozess. Das Gericht gab dem Juristen recht, sprach ihn frei und kippte zugleich das Schiebeverbot. In dem Urteil, das den PNN vorliegt, stützt sich die Kammer vor allem auf ein Sachverständigengutachten. Der Experte sollte klären, ob das Schieben von Fahrrädern auf den wassergebundenen Wegen der Parks und Gärten des Welterbes eine Gefahr darstellt. Die Schlösserstiftung hatte das Schiebeverbot damit begründet, dass auch geschobene Fahrräder zur Zerstörung der Wege führten.

Der Experte gelangte zu einer anderen Einschätzung. Ein geschobenes Fahrrad verursache „keine gravierenderen Schäden als ein Fußgänger“, erklärte er den Richtern. Zwar habe ein Fahrrad eine geringere Auflagefläche, aber auch ein geringeres Gewicht. Würden die Wege, „wie es ohnehin notwendig“ sei, regelmäßig gewartet, sei es „völlig unerheblich“, ob neben Fußgängern auch geschobene Fahrräder die Oberfläche beanspruchten. Das Amtsgericht wertete die Expertise als „nachvollziehbar und glaubhaft“. Infolgedessen, so das Gericht, stellten geschobene Fahrräder keine Gefahr laut Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz dar, auf das sich die Stiftung berufen hatte. Die Regelung des Schiebeverbots in der Parkordnung der Stiftung sei „unwirksam“, urteilte das Gericht.

Dessen ungeachtet bleibt die Schlösserstiftung bei ihrer Linie. Aufgrund des Urteils des Amtsgerichts würden Verstöße gegen das Schiebeverbot zwar „nicht mehr hoheitlich geahndet“, sagte Stiftungssprecher Ulrich Henze auf PNN- Nachfrage. Dennoch bleibe die Regelung in der Parkordnung bestehen, wonach das Schieben von Fahrrädern verboten ist, „denn das Urteil ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Henze. Die Stiftung sehe weiterhin eine Gefahr für die Wegesubstanz. Es gehe dabei nicht um die Schäden, die ein einzelnes Fahrrad verursacht, „sondern um die Masse an Fahrrädern“, sagte Henze. Wenn die Parkwächter Verstöße beobachten, würden die Betroffenen „freundlich im Gespräch“ aufgefordert, ihren Drahtesel aus dem Park zu bringen oder an stiftungseigene Fahrradständer anzuschließen. Welches Verfahren angewendet wird, wenn sich die Angesprochenen weigern, blieb offen.

Unter anderem gegen das Schiebeverbot macht seit Jahren auch eine Bürgerinitiative Front. Bereits vor zwei Jahren hatte die Initiative eine Liste von 5000 Protest-Unterschriften an Stiftungsvizechef Heinz Berg übergeben. Gefordert wurde auch eine weitere Radstrecke durch den Park Sanssouci. Direkt neben der Bildergalerie gebe es sogar bereits einen geteerten Wirtschaftsweg, den man dafür nutzen könne, sagte Initiativensprecherin Gundula Bartels-Schiller den PNN. Eine solche Verbindung von der Maulbeerallee zur Lennéstraße fordert auch die Stadtverwaltung. Sie ist, wie berichtet, erklärtes Ziel im jüngsten Radverkehrsbericht der Landeshauptstadt. Stiftungs-Generaldirektor Hartmut Dorgerloh hatte dieser Forderung gegenüber dieser Zeitung jedoch postwendend eine Absage erteilt.

Bartels-Schiller kritisierte die Haltung der Stiftung als „bürgerfeindlich“. Es gehe niemandem darum, die Parks zu zerstören. Die Initiative habe als Kompromiss sogar angeregt, eine Fahrrad-Maut für die Welterbeparks einzuführen.

Das Video wurde uns freundlicherweise von PotsdamTV zur Verfügung gestellt.

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