Nach Skandalspiel Babelsberg gegen Cottbus: Doch kein Geisterspiel
Im Falle von Energie Cottbus hat das Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes eine Rolle zurück gemacht. Die Strafe nach Fan-Verstößen wurde reduziert. Um einen Erfolg in der Berufung kämpft der SV Babelsberg 03 noch.
Der FC Energie Cottbus hatte mit seiner Berufung gegen das Sportgerichtsurteil nach den Verstößen während der Regionalligapartie beim SV Babelsberg 03 am 28. April 2017 Erfolg. Die Strafe, das erste Heimspiel der kommenden Saison unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestreiten, wurde zurückgenommen. Nach mehrstündiger Verhandlung hob das Verbandsgericht das Geisterspiel auf. Die endgültige Höhe der Geldstrafe ist offen – das Urteil wird erst diese Woche zugestellt. In erster Instanz hatte das Sportgericht die Lausitzer wegen Fan-Verstößen bei vier Auswärtsspielen – darunter in Babelsberg – zu 16.000 Euro Strafe verurteilt.
Gegen den SVB wurden 7000 Euro verhängt und ein Zuschauerausschluss bei weiteren Verfehlungen angedroht. Ob und wann die Berufung der Babelsberger verhandelt wird, ist noch nicht entschieden. Das Verbandsgericht hat dem SVB eine Frist bis 31. Juli eingeräumt, seine Berufung zu begründen beziehungsweise zu bestätigen. Der Klub hat einen Anwalt beauftragt, ihn in der Sache zu vertreten.
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