Hintergrund: Grundschulen in Potsdam: Die Vergabe von Grundschulplätzen
In Potsdam gilt bei der Vergabe von Grundschulplätzen das System der deckungsgleichen Schulbezirke. Demnach haben Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb Potsdams eine Schule frei zu wählen.
In Potsdam gilt bei der Vergabe von Grundschulplätzen das System der deckungsgleichen Schulbezirke. Demnach haben Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb Potsdams eine Schule frei zu wählen. Sie geben im entsprechenden Antrag einen Erst- sowie einen Zweitwunsch an. Die Wahl der Schule ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes gemäß §106 des Brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe zur Wohnung und nach „wichtigen Gründen“. Ein wichtiger Grund ist oft ein Geschwisterkind an der Wunschschule, aber auch das Angebot von Religions- oder Sprachunterricht können laut der Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung wichtige Argumente sein.
Um die Kontrolle der Schulpflicht sicherzustellen, soll die Anmeldung des Kindes an der für den Wohnort zuständigen Schule erfolgen. Erfolgt die Anmeldung an einer anderen als der zuständigen Schule, sind die Eltern verpflichtet, die zuständige Schule darüber zu informieren. Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, wird in einer Ausgleichskonferenz Zweitwünschen nachgegangen, in der die restlichen freien Plätze verteilt werden. Kann auch der Zweitwunsch aufgrund zu geringer Kapazitäten nicht erfüllt werden, müssen sich die Eltern gemäß der von der Stadt Potsdam gesetzten Frist bis zum 26. Mai 2015 selbst um einen freien Platz an einer anderen Schule kümmern. Ansonsten wird ihnen von der Stadt ein Platz zugeteilt.
Rita Orschiedt
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