Kommentar zur Rückzahlung der Uni-Gebühren: Der Staat muss die Studenten auszahlen!
Wenn der Staat sich unrechtmäßig verhalten hat, dann muss er auch dazu stehen. Deshalb sollte er im Streit um verfassungswidrig erhobene Rückmeldegebühren das Geld zurückzahlen. Ein Kommentar.
Potsdam - Als am vergangenen Freitag zwei Studierende vor Gericht von der Potsdamer Uni die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Gebühren erstritten, war das eine Überraschung. Schließlich gibt es eine Gebührenordnung im Land, die besagt, dass der Anspruch in den beiden Fällen verjährt ist. Doch ein Anwalt machte eine Widersprüchlichkeit seitens der Uni geltend – und das Verwaltungsgericht folgte ihm darin. So weit, so gut.
Doch erhalten nun die vielen Zehntausende Studierende, die von 2001 bis 2008 die Gebühr bezahlt haben, automatisch ihr Geld zurück? Mitnichten. Stadt und Land könnten nun darauf setzen, jeden einzelnen Anspruch vor Gericht auszufechten. Das kann man natürlich machen, wenn man meint, im Recht zu sein.
Andererseits könnte man auch eine politische Entscheidung treffen – und alle einfach auszahlen. Warum? Weil es für die politische Kultur wichtig wäre. Wenn ein Staat sich unrechtmäßig verhalten hat, was vom Bundesverfassungsgericht in diesem Fall festgestellt wurde, dann muss er dazu auch stehen – und gegebenenfalls entsprechend entschädigen.
Wenn er das nicht macht, bleibt bei den Betroffenen das Gefühl, dass ihre Rechte nicht ernst genommen werden. Mit den bekannten Folgen: Vertrauensverlust, Politikverdrossenheit und Hinwendung zum Populismus.
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