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Historische Häuser in der Nauener Vorstadt.
© Andreas Klaer

Mehr Schutz für Nauener Vorstadt: Denkmalsatzung soll ausgeweitet werden

Das Rathaus möchte auch die Bau- und Gartendenkmäler der nördlichen Nauener Vorstadt unter Schutz stellen.

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt nach Angaben des Rathauses, den Denkmalschutz in der Nauener Vorstadt auszuweiten. Dazu soll eine neue Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs erlassen und eine entsprechende Vorlage in die nächste Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. Die Satzung umfasst demnach nicht nur die bislang geschützte südliche Nauener Vorstadt, sondern auch das Gebiet der nördlichen Nauener Vorstadt. Die Satzung sei “zur Erhaltung der historisch wertvollen Gebäude und Gärten und zur behutsamen Entwicklung der Nauener Vorstadt sinnvoll und erforderlich”, teilte das Rathaus mit. 

Bereits 2001 war eine Verordnung zum vorläufigen Schutz des Denkmalbereiches „Südliche Nauener Vorstadt“ erlassen worden. Diese Verordnung wird nach 20 Jahren am 31. Mai 2021 automatisch ungültig. Danach könnten viele Gebäudeeigentümer die Möglichkeit der indirekten Denkmalförderung nicht mehr in Anspruch nehmen. Anfallende Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung bedeutender Bauwerke in der Nauener Vorstadt würden nicht mehr gefördert werden.  

Das ist laut Rathaus der Anlass für den Erlass einer neuen Denkmalbereichssatzung. Mit der Erweiterung sollen demnach die historisch wertvollen baulichen und gärtnerischen Anlagen der Vorstadt in ihrer Gesamtheit erhalten werden. 

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