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Mit einer 30 Zentimeter langen Klinge wurde der Polizeibeamte am Hals verletzt. Unter den Folgen leidet er noch heute.
© dpa

Prozess um versuchten Polizistenmord: Das Messer in den Nacken gerammt

Im Prozess um einen versuchten Polizistenmord sagte am Donnerstag das Opfer aus. Außerdem ging es um die psychische Verfassung des Beschuldigten.

Für Enno H. (*Namen alle geändert) war es ein Routineeinsatz: Der heute 31-jährige Polizist und drei Kollegen waren im vergangenen April wegen einer angezeigten Bedrohung zur Wohnung des Tatverdächtigen Andre R. am Schillerplatz gefahren. H. sicherte den Einsatz zunächst im Treppenhaus, löste dann einen Kollegen ab – und sollte den 25 Jahre alten R. dann eigentlich mit aufs Revier begleiten. Der Polizist erzählte am Donnerstag als Zeuge vor dem Landgericht, die Atmosphäre sei ruhig gewesen. Bis sich R., als beide gerade im Schlafzimmer standen, in Richtung seines Bettes beugte und plötzlich ein Messer in der Hand hielt – und H. in den Hals, knapp unter dem linken Ohr, stach. Auf der anderen Seite kam die 30 Zentimeter lange Klinge wieder heraus. „Mein Nacken wurde auf einmal sehr heiß und fest.“

Nur eine Notoperation rettete H. das Leben. Unter den Folgen leidet er noch heute, manche Stellen am Hals sind extrem berührungsempfindlich, andere taub. Bis zum heutigen Tag ist H. nicht wieder im Dienst. Versuchter Mord sei die Tat gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Prozesses festgestellt. Würde R. verurteilt, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Wird er, der sich bei der Tat auch selbst verletzte, wegen seiner Psyche weiter als nicht schuldfähig eingestuft, könnte er im Maßregelvollzug für geisteskranke Straftäter untergebracht werden.

Psychologische Behandlung seit mehreren Jahren

Das ist nicht unwahrscheinlich. Im Prozess am Donnerstag ging es auch um die Vorgeschichte des Messerstichs. Denn eigentlich schien sich R. erfolgreich zu entwickeln: gute Schulleistungen, Matheolympiaden, Jugendspieler bei Babelsberg 03, 2009 dann Abitur. Es folgte eine Reise nach Südamerika, anschließen sollte sich eine Ausbildung für seinen Berufswunsch Designer. Hier zeigten sich erste größere Probleme: R. fühlte sich gemobbt, benachteiligt, litt in bestimmten Situationen unter Platzangst, wurde gegenüber anderen gewalttätig, flog bei verschiedenen Stellen wieder raus. Er kam schließlich in psychologische Behandlung.

2012 begann er trotz der Probleme ein Studium für Produktdesign an der Potsdam Fachhochschule. Auch dort häuften sich Probleme mit Kommilitonen. Im März 2014 eskalierte schließlich ein Streit mit seinen Eltern, dabei soll er seinen Vater geschlagen, getreten und mit einem Messer gedroht haben. In der Folge kam er in die Psychiatrie. Behandelnde Ärzte diagnostizierten, R. könne jederzeit gewalttätig werden, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt – „wie bei einem Kessel, der unter Druck steht“, las Richter Theodor Horstkötter am Donnerstag eine Einschätzung vor. Zugleich fehle die Einsicht, dass er an einer paranoiden Schizophrenie und unter der wahnhaften Vorstellung leide, seine Umgebung habe sich gegen ihn verschworen, hieß es weiter. Eines dieser Gutachten nannte R. im Gerichtssaal denn auch eine „Hetzschrift“, „überzogen“ und voller „hohler Phrasen“. Aggressive Ausbrüche vor dem Messerstich habe er nicht von sich aus gehabt, vielmehr sei er unverschuldet „in solche Situationen hineingeraten“. Auch an der Fachhochschule hätten sich Mitstudenten bei Projektarbeiten quer gestellt, ihm die Hauptarbeit überlassen. Das gute Lernklima sei für ihn immer mehr in einen Albtraum umgeschlagen. Schließlich sandte er an Kommilitonen per E-Post Todesdrohungen – eine daraus resultierende Strafanzeige war der Anlass für den vermeintlichen Routineeinsatz, der Enno H. fast das Leben kostete. Henri Kramer

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