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Deswegen so heftig umstritten: Die Potsdamer Garnisonkirche wurde zum Symbol des Handschlags zwischen Faschisten und dem alten Preußen.
© dpa

Umstrittenes Potsdamer Kirchenbau-Projekt: Bürgerbegehren gegen Garnisonkirche wohl zulässig

Das fünfte Bürgerbegehren in Potsdam seit der Wende soll klären, wer in Potsdam überhaupt den Wiederaufbau der Garnisonkirche möchte - und es soll mitten im Wahlkampf stattfinden.

Potsdam - Das Bürgerbegehren, mit dem der Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche torpediert werden soll, hat offenbar gute Chancen auf eine Durchführung. Er gehe davon aus, dass die von der Bürgerinitiative „Potsdam ohne Garnisonkirche“ vorgeschlagene Fragestellung zulässig sei, sagte der Verwaltungsrechtler Thorsten Ingo Schmidt den PNN. Zwar dürften sich Bürgerbegehren nicht direkt auf länger als acht Wochen zurückliegende Beschlüsse von Gemeindeparlamenten beziehen, in diesem Fall wäre das die 2008 gefasste Entscheidung zum Beitritt Potsdams zur Stiftung Garnisonkirche. Nun gehe es aber nicht um die Aufhebung des Beschlusses, sondern um den Austritt aus der Stiftung, so Schmidt. Zudem müssten laut Gesetz die Kosten der verlangten Maßnahme genannt werden. Dies dürfte aus seiner Sicht aber auch keine Probleme bereiten, weil solche nicht zu erwarten seien. Die Initiative will noch im Frühjahr mit dem Bürgerbegehren starten. Vermutlich würden die Bürger mit folgender Frage konfrontiert: „Sind Sie für den Austritt der Stadt Potsdam aus der Stiftung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche?“ Im ersten Schritt braucht die Initiative mindestens 14 000 Unterschriften. Ob die Fragestellung zulässig ist, muss noch vom Rechtsamt und dem Kreiswahlleiter geprüft werden.

Lesen Sie alle Details zum Bürgerbegehren in der WOCHENENDAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

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