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Einige Plätze sind bei der Wahl der AFD-Mitglieder des Richterwahlausschusses im Plenarsaal nicht besetzt.
© Bernd Settnik/dpa

Landtag Brandenburg: Zwei AfD-Mitglieder in Richterwahlausschuss gewählt

Zwei AfD-Kandidaten wurden bei einer Sondersitzung des Landtags in den Richterwahlausschuss gewählt. Anderenfalls hätten in Brandenburg keine neuen Richter eingestellt werden können

Potsdam - In Brandenburg kann die AfD nach Querelen im Vorfeld künftig bei der Besetzung von Richterstellen mitbestimmen: Auf einer Sondersitzung des Landtages am Dienstag wurden die Abgeordneten Lena Duggen und Andreas Galau in geheimer Abstimmung zu Mitgliedern des Richterwahlausschusses gewählt. Ein Teil der Mitglieder der SPD-Fraktion hatte vor der Abstimmung den Plenarsaal verlassen. Am Ende erhielt Duggen 42 Ja- und 22 Nein-Stimmen von den anwesenden 65 Abgeordneten, bei einer Enthaltung. Für Galau stimmten 43 Parlamentarier, gegen ihn 20, es gab zwei Enthaltungen.

Zuvor hatte es Probleme bei der Besetzung des wichtigen Landtagsgremiums mit AfD-Mitgliedern gegeben, deswegen war eine Sondersitzung notwendig geworden. Im Dezember hatten Duggen und Galau bei der Wahl als Ausschussmitglieder nicht die notwendige Mehrheit bekommen – was vor allem an der Personalie Lena Duggen lag, gegen die es bei den anderen Fraktionen starke Vorbehalte gibt. Die Abgeordnete war früher Mitglied der islamfeindlichen Partei „Die Freiheit“, die in Bayern zeitweise vom Verfassungsschutz beobachtet worden war und sich inzwischen aufgelöst hat. Für die Wahl bei der Sondersitzung hatte die AfD zunächst Duggen und den Chef von „Zukunft Heimat“, Christoph Berndt, nominiert, den Vorschlag kurz vor der Sitzung aber geändert und nun doch wieder Galau nominiert, um die Chancen auf eine Wahl der beiden Kandidaten zu erhöhen - denn Berndt, das hatten die Fraktionschefs von SPD, CDU, Grünen und Linken im Vorfeld erklärt, sei unwählbar. Andreas Galau hingegen ist im Vorjahr bereits als Vize-Landtagspräsident gewählt worden - und Duggen, so das Argument, sei die einzige Volljuristin in der AfD-Fraktion. Denn dass kein Richterwahlausschuss gebildet werden kann, wollte niemand riskieren. Solange das Gremium nicht existiert, kann Brandenburgs überlastete Justiz keine neuen Richter einstellen. Fraktionschef und AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz und der Abgeordnete Daniel Freiherr von Lützow scheiterten bei der Wahl zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern. Das Gremium ist trotzdem arbeitsfähig. Schon auf der konstituierenden Sitzung, die für Ende Januar geplant ist, sollen erste Proberichterbesetzungen erfolgen. Und nach der Brandenburger Verfassung ist es zwingend, dass im Gremium alle Landtagsparteien vertreten sind, auch die AfD. Wenn nicht, gibt es keinen Richterwahlausschuss.

Panne im vorherigen Wahlgang

Die Linie hatten die Fraktionen in ihren Sitzungen vor der Sondertagung des Landtages abgesteckt. „Die CDU erkennt an, dass die AfD ein Anrecht hat“, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann vor der Wahl. „Aber es müssen Personen sein, die fachlich geeignet sind, persönlich integer und auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ Die CDU wie auch SPD und Grüne hatten bis zuletzt darauf gesetzt, dass die AfD wenigstens statt „Zukunft Heimat“-Chef Christoph Berndt den als gemäßigt geltenden Abgeordneten Andreas Galau ins Rennen schickt. Dass Galau im ersten Anlauf nicht in den Richterwahlausschuss gewählt wurde, war nach den Worten Redmanns eine Panne. Das Landtagspräsidium war zunächst davon ausgegangen, dass Galau mit 36 Ja- und 18 Nein-Stimmen sowie 18 Enthaltungen gewählt war, weil er mehr Ja- als Nein-Stimmen hatte. Dann stellte sich aber heraus, dass die Mehrheit der anwesenden Parlamentarier notwendig gewesen wäre. Christoph Berndt hingegen sei ein Rechtsextremist, sagte Redmann. Zur zweiten Kandidatin Lena Duggen äußerte er sich am Dienstag nun zurückhaltender. Duggen sei die einzige Volljuristin in der AfD-Fraktion. „Das ist ein fachliches Argument, das die AfD auf ihrer Seite hat.“ Berndt und Duggen seien zwei sehr unterschiedliche Kaliber. In der ersten Sitzung des Hauptausschusses war Duggen allerdings bei der Wahl zur Vize-Vorsitzenden gescheitert.

Grüne lehnen beide Kandidaten ab

Dagegen erklärte SPD-Fraktionschef Erik Stohn, dass weder Berndt noch Duggen für die SPD wählbar seien. Lena Duggen sei auch kein Grenzfall, sagte Stohn. Gleichwohl hatte auch Stohn vorher klargestellt: „Wir werde dafür sorgen, dass der Richterwahlausschuss vollständig besetzt wird.“ Stohn betonte mit Blick auf die AfD „Wir wissen um den Wert der Minderheitenrechte.“ „Unser Anliegen ist es, dass es einen funktionierenden Richterwahlausschuss gibt.“ Es sei Eile geboten. Eine Möglichkeit sei, dass die SPD-Abgeordneten vor der Wahl die Sitzung verlassen - was dann auch geschah.

Die Grünen hingegen blieben im Vorfeld bei ihrer Linie, sowohl Berndt und Duggen als Mitglieder, als auch AfD-Chef Kalbitz und der Abgeordneten Lützow als stellvertretende Mitglieder abzulehnen. „Die Vorschläge können wir nicht mittragen“, erklärte Fraktionschefin Petra Budke. „Die AfD ist in der Pflicht“ sagte Co-Fraktionschef Benjamin Raschke. Schließlich hätten Mitglieder des Richterwahlausschusses das Recht, Personalakten von Richtern einzusehen. Im gemeinsamen Richterwahlausschuss mit Berlin bestimmen die Brandenburger Mitglieder zudem auch über die Besetzung Oberster Gerichte beider Länder mit.

In dieser Legislatur gab es immer wieder Verwerfungen bei der Besetzung von Landtagsgremien mit AfD-Abgeordneten. Für die Besetzung von drei Sitzen im Landtagspräsidium hatte die AfD im vergangenen Jahr mehrere Anläufe gebraucht. Im Dezember waren die drei AfD-Abgeordneten Christoph Berndt, Andreas Kalbitz und Felix Teichner bei der Wahl zum Vorsitzenden des Kulturausschusses durchgefallen. Diese Wahl muss im Januar neu angesetzt werden.

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