Pharmaskandal: Zahl Betroffener im Lunapharm-Skandal steigt
Inzwischen wurden 277 Patienten in Berlin und Brandenburg identifiziert, die mutmaßlich gestohlene Krebsarznei erhalten haben.
Potsdam - Die Zahl der vom Pharmaskandal um die Firma Lunapharm betroffenen Patienten steigt weiter an. Inzwischen seien 277 Patienten identifiziert worden, die in Berliner und Brandenburger Einrichtungen behandelt wurden, wie die Gesundheitsverwaltung in Berlin am Montag im Internet mitteilte. Darüber hatte der rbb berichtet. Zuvor war von rund 220 Patienten die Rede gewesen, die über Berliner Apotheken die Medikamente erhalten haben sollen.
Nach den Recherchen der Berliner Gesundheitsverwaltung wurden in Berlin 22 Arztpraxen und ein Krankenhaus mit Zubereitungen oder Fertigarzneimitteln aus sechs Apotheken beliefert, die direkt oder indirekt von Lunapharm Waren erhalten hatten. In Brandenburg waren es demnach vier Arztpraxen und eine Reha-Einrichtung. Bundesweite Zahlen liegen weiterhin nicht vor. Brandenburgs neue Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke), die auf die zurückgetretene Parteikollegin Diana Golze folgte, hatte vergangene Woche im Landtag berichtet, dass in Brandenburg bislang nur elf Patienten identifiziert seien, die betroffene Chargen erhielten.
Verfassungsgericht hat Widerspruch zweier AfD-Landtagsabgeordneter abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Verantwortliche der Firma Lunapharm in Mahlow (Teltow-Fläming), weil die Firma in Griechenland gestohlene Medikamente verkauft haben soll. Weil die Transportwege unklar sind, ist nicht ausgeschlossen, dass die Medikamente an Wirksamkeit verloren haben könnten.
Das Verfassungsgericht Potsdam hat unterdessen den Widerspruch zweier AfD-Landtagsabgeordneter abgelehnt, die versucht hatten, sofortige Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen zum Pharmaskandal zu erzwingen. Einen entsprechen Antrag hatte das Verfassungsgericht am 13. August zurückgewiesen. Die Abgeordneten Rainer van Raemdonck und Birgit Bessin legten dagegen Widerspruch ein. Diesen verwarf das Gericht, da die Landesregierung den Antragstellern zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt habe. Die beiden Parlamentarier rügten in ihrem Widerspruch auch, dass die vorgelegten Unterlagen nicht unvollständig gewesen seien. Darüber entschied das Gericht aber nicht.