Lockdown in Brandenburg: Was in der Mark noch erlaubt ist - und was nicht
Nächtliche Ausgangsbeschränkung, viele Läden müssen geschlossen bleiben: In Brandenburg ist am Mittwoch der Lockdown gestartet. Ein Überblick über die neuen Einschränkungen.
Die Brandenburger müssen ab Mittwoch (16.12.) mit drastischen Einschnitte im öffentlichen Leben umgehen, mit einem härteren Lockdown als in Berlin. Die Regeln sollen zunächst bis 10. Januar gelten. Die PNN geben einen Überblick über die neuen Einschränkungen, die das Kabinett am Montag beschlossen hat.
Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen?
Brandenburg geht strenger vor als Berlin. Tagsüber darf man "aus triftigen Gründen" draußen unterwegs sein, wozu etwa der Weg zur Arbeit zur Schule oder Kita, Einkäufe, oder auch medizinische Behandlungen gelten. Sport im Freien, allein, zu zweit oder mit Angehörigen des Haushaltes, ist erlaubt. In der Nacht gilt de facto eine Art Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr: In der Zeit darf man auch nicht mehr joggen, spazieren gehen oder sich mit Freunden oder Bekannten treffen. Erlaubt ist, mit Hunden Gassi zu gehen.
In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol konsumiert werden, auch kein Glühwein.
Am 18. Dezember 2020 hat das Kabinett das die Regelung konkretisiert und rechtlich klargestellt. Sie weist darauf hin, dass "die Beschränkung selbstverständlich auch für private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien‑, Freundes- oder Bekanntenkreis gilt". Diese Treffen seien "kein Anlass, um von der Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages abzuweichen". Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Heiligabend (24. Dezember) und die Silvesternacht. Und es gibt eine weitere Ausnahme: Die Ausgangsbeschränkung gilt nicht für Fahrten und Wege zur Arbeit.
Was ist nun mit den Schulen und Kitas?
Die Weihnachtsferien werden in Brandenburg weder vorgezogen noch verlängert. Schulen und Kitas bleiben geöffnet, aber mit der dringenden Empfehlung an alle Eltern, möglichst ihre Kinder zuhause zu lassen. Alles liegt im Ermessen der Familien. „Wer das nicht kann, kann sein Kind auch in die Schule bringen“, sagte Woidke. Die Präsenzpflicht werde jedoch ausgesetzt. Das gilt nicht für Abschlussklassen an Gymnasien, Oberschulen, Gesamtschulen oder Oberstufenzentren. Seit Montag gilt an Brandenburgs Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht für alle - ab der 1.Klasse. Wenn die Schule im Land regulär ab 4. Januar wieder beginnt, wird es Pflicht-Distanzunterricht für alle Schüler geben, eine Notbetreuung dann nur für Kinder der ersten bis vierten Klasse.
> siehe unten: "Liste der systemrelevanten Berufe"
Darf ich Angehörige in Pflegeheimen und Krankenhäusern besuchen?
Ja, aber mit Einschränkungen. In Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen darf "jeder Bewohner höchstens einen Besucher pro Tag empfangen", der eine medizinische FFP-2-Maske - ohne Ausatemventil - tragen muss. Eine Alltagsmaske oder ein Schal reicht dort nicht.
Was ist mit den schon geltenden Maßnahmen?
Sie sind bis "vorerst 10. Januar" verlängert – also vor allem die Schließung der Gastronomie (mit Ausnahme von Außer-Haus-Verkauf) und der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außer Haus verkaufte Speisen dürfen nicht mehr vor Ort verzehrt werden, um Ansammlungen zu vermeiden. Hotels und Pensionen dürfen weiterhin (nur) Geschäftsreisende unterbringen.
Dürfen Berliner in ihre Wochenendgrundstücke in Brandenburg?
Ja, da gibt es keine Einreisebeschränkungen.
Was ist denn Weihnachten nun erlaubt?
Bis zu den Feiertagen bleibt es dabei, dass wie jetzt schon private Zusammenkünfte auf fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten beschränkt sind. Kinder sind ausgenommen. Für die Feiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, "dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann", und zwar aus dem engeren Familienkreis. Die Ausgangsbeschränkungen gelten am Heiligabend erst ab 2 Uhr des Folgetages, um Zeit für den rechtzeitigen Heimweg zu lassen. Dringend wird daran appelliert, vor Weihnachtstreffen seine Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche“).
Wie kann Silvester in der Mark gefeiert werden?
Ab 2 Uhr ist Schluss, dann müssen alle drinnen sein. An Silvester und am Neujahrstag wird es wie bundesweit auch hier ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf allen „publikumsträchtigen“ Plätzen, welche die Kommunen festlegen. De facto soll das Böllern allerdings generell unterbunden werden, indem der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten wird. "Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten."
Kann man in Polen einkaufen?
Nein, der "kleine Grenzverkehr", also Tank- und Einkaufstourismus nach Polen, wird ab Mittwoch eingeschränkt. Berufspendler und Studenten dürfen aber weiter ins Nachbarland und umgekehrt. Die Einfuhr von Polen-Böllern ist, so Ministerpräsident Woidke, "ohnehin verboten - 365 Tage im Jahr." Die Bundespolizei werde verstärkt kontrollieren.
Und die Gottesdienste?
Gottesdienste sind unter strengen Hygieneregeln zulässig, unter Auflagen wie Mindestabstand, Maskenpflicht und Verzicht auf Gesang. "Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten."
Was ist mit den Geschäften?
Die meisten Geschäfte müssen ab 16.Dezember schließen, bis 10.Januar. "Ausgenommen sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten." Auch Buchläden bleiben wie in Berlin offen. Baumärkte bleiben nur für Kunden mit Gewerbeschein geöffnet, damit Handwerker Material kaufen können.
Was ist mit Friseursalons?
Körpernahe Dienstleistungen bleiben verboten. Das wird nun auch auf Friseure ausgeweitet. Medizinisch ausgerichtete Praxen wie die Podologie oder Physiotherapeuten können öffnen.
Wie lange gilt der Lockdown?
Formal zunächst bis 10. Januar 2021. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte angesichts der steigenden Zahlen, man habe wenig Hoffnung, am 10. Januar die Einschränkungen aufheben zu können.