Rückschlag für Brandenburgs Naturschützer: Volksinitiative gegen Insektensterben unzulässig
Herber Rückschlag für die brandenburgischen Umweltschützer: Ein Gutachten hat die Volksinitiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern" für unzulässig erklärt.
Potsdam – Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags hat überraschend in einem aktuellen Gutachten deren Volksinitiative „Artenvielfalt sichern – Zukunft sichern“ gegen das Insektensterben wegen inhaltlicher und formaler Mängel für unzulässig erklärt. Die Initiative hatte in kurzer Zeit 73.052 Unterschriften gesammelt, weit mehr als die nötigen 20.000, und war damit eine der erfolgreichsten in der Landesgeschichte. Wenn der Landtag dem Gutachten folgt, wären die Unterschriften obsolet. Die betroffenen Verbände, die am Montag vom Gutachten überrumpelt wurden, reagierten mit Empörung, Unverständnis und einer Kampfansage. „Wir werden uns mit aller Entschiedenheit gegen eine einengende Auslegung der Verfassungsbestimmungen der Volksgesetzgebung wehren“, erklärte Friedhelm Schmitz-Jersch, der Vorsitzende des Naturschutzbundes Brandenburg.
Vorwurf: Mit den Fakten nicht so genau genommen
Das Parlament muss darüber befinden, ob die Initiative und damit der weitgehende Gesetzentwurf der Naturschützer angenommen oder abgelehnt wird. Das Gutachten hatte der Hauptausschuss in Auftrag gegeben, um dafür eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Mit dem Gutachten dürfte eine Annahme schwierig sein. In der am Montag veröffentlichten 81-Seiten-Expertise bemängelt der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags unter anderem, dass die Volksinitiative – mit dabei sind unter anderem Naturschutzbund, BUND, Grüne Liga und Naturfreunde – es mit den Fakten nicht so genau genommen hat. Zitat: „Die Begründung ist in einem wesentlichen Punkt irreführend.“ So hatte die Initiative die Forderung nach einem Verbot des Einsatzes von Insektiziden an Gewässerrandstreifen so begründet: „Schon jetzt gelten gleiche Regelungen wie im Gesetzentwurf vorgesehen in anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.“ Das sei „unzutreffend“, so das Gutachten. „In allen genannten Ländern gelten Regelungen, die sich in wesentlichen Punkten von dem Gesetzentwurf unterscheiden.“ Vor allem aber erklärt das Gutachten die Volksinitiative für unzulässig, weil diese mit der Breite der Forderungen weit über den Artenschutz hinaus – bis hin zu einer Umverteilung von Agrarsubventionen zu naturnaher Landwirtschaft – „gegen das Kopplungsverbot verstößt“.
Die Unterschriften waren Mitte Januar an den Landtag übergeben worden. Vorher hatte im Dezember eine ebenfalls erfolgreiche, aber mildere Initiative von Landwirten gegen das Insektensterben unter dem Motto „Mehr als nur ein Summen“ 24 000 gesammelte Unterschriften eingereicht. Auch darüber muss der Landtag befinden. Schmitz-Jersch hatte damals in einer Anhörung betont, dass sich beide Initiativen nicht widersprechen. „Nehmen Sie beide Initiativen an!“
Am Mittwoch stehen beide Initiativen auf der Tagesordnung des Agrar- und Umweltausschusses im Landtag. Vorher fordern die beteiligten Verbände den Landtag auf, das Gutachten in den Wind zu schlagen, die Volksinitiative trotzdem anzunehmen. „Die Menschen im Land wollen eine Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und sie können überhaupt nicht nachvollziehen, warum dieser in den Schutzgebieten immer noch erlaubt ist“, sagte Schmitz-Jersch. „Dafür haben mehr als 73.000 Menschen unterschrieben.“ Die vom Gutachten moniert Breite der Initiative, für die verschiedene Gesetze geändert werden sollen, habe einen Grund: „Alle diese Maßnahmen sind nötig, um das Artensterben zu stoppen.“
Wilhelm Schäkel vom BUND Brandenburg nannte das Gutachten „ein Schlag ins Gesicht für alle Unterzeichner“. Um eine ernsthafte Wende hin zu einer naturverträglichen Landwirtschaft zu erreichen, „muss man nun einmal an verschiedenen regulatorischen und finanzierungstechnischen Rädern drehen“. Sollte die Volksinitiative aus rechtlichen Gründen vom Landtag abgelehnt werden, hätte wohl das Landesverfassungsgericht das letzte Wort.
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