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In der Brandenburger Gastronomie gilt ab Montag 2G-Plus.
© Peter Kneffel/dpa

Neue Corona-Regeln in Brandenburg: Verschärfte Test- und Maskenpflicht

Brandenburg passt wegen Omikron die Corona-Maßnahmen an. Was sich ändert – und was nicht.

Potsdam - Angesichts der sich ausbreitenden Coronavirus-Variante Omikron, die als hochansteckend gilt und durch hohe Krankenstände wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens lahmzulegen droht, will Brandenburg die Corona-Regeln nachschärfen. Die entsprechenden Änderungen in der Eindämmungsverordnung werden voraussichtlich am Freitag vom Kabinett beschlossen und sollen am Montag (17. Januar) in Kraft treten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Brandenburger Corona-Plan. 

Kommt 2G-Plus für die Gastronomie? 

Ja, die rot-schwarz-grüne Landesregierung setze die Vereinbarungen aus der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) vom vergangenen Freitag um, teilte die Potsdamer Staatskanzlei am Dienstag nach einer Beratung des Kabinetts mit. Für Gaststätten, Bars und Kneipen soll die 2G-Plus-Regel eingeführt werden. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt. Für Geboosterte, also Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist kein Testnachweis notwendig. Sofern Veranstalter beispielsweise von Kulturevents vom optionalen 2G-Plus-Modell Gebrauch machen, ist auch dort für Personen mit Auffrischungsimpfung kein Testnachweis erforderlich. 

Wie sind die Reaktionen auf diese Verschärfung?

Ein Großteil der Gastrobranche lehnt 2G-Plus ab. Gerade in der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe, die zusätzlich unter Fachkräftemangel zu leiden haben, spitze sich die Lage „bis hin zur Existenzbedrohung zu“, warnte der Präsident der Industrie- und Handelskammer Potsdam, Peter Heydenbluth. Auch im Landtag, teils innerhalb der Koalition, ist die Maßnahme umstritten. „Viele Gastronomen bringt das in existenzielle Probleme“, sagte der Chef der CDU-Fraktion, Jan Redmann, am Dienstag. Seine Fraktion habe deshalb „Bauchschmerzen“, sagte er am Dienstag. Man müsse zudem hinterfragen, ob diese Regelung wirklich geeignet sei, um die Pandemie einzudämmen. Er halte 2G-Plus „für wirtschaftlich fatal“, sagte der Fraktionsvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Péter Vida. Er befürworte stattdessen eine Umstellung auf 3G in der Gastronomie oder Testungen für alle. Auch die AfD-Fraktion lehnt die Verschärfung ab. SPD und Grüne hingegen erklärten, sie stünden hinter 2G-Plus.

Welche Masken müssen wo getragen werden? 

Brandenburg verschärft wie Berlin die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. In Bussen und Bahnen müssen ab Montag FFP2-Masken getragen werden, die laut Studien besser vor einer Ansteckung auch mit Omikron schützen als einfache medizinische Masken. 

Gibt es Ausnahmen bei den neuen Regeln für Kinder und Jugendliche? 

Ja, die soll es geben. Die Details sind aber noch nicht klar. Erst am Freitag nach einer Sondersitzung des Kabinetts will die Staatskanzlei mitteilen, welche Ausnahmen für Minderjährige gelten. 

Welche Regeln gelten in Brandenburger Gerichten? 

Anders als in Berlin gilt in Brandenburg freier Zugang zu Gerichten. Generelle landesweite 2- oder 3G-Regeln gibt es nicht, um den Zugang nicht zu erschweren. Auch bei größeren Verhandlungen wie zuletzt dem Mordprozess im Fall Oberlin vor dem Landgericht Potsdam galt zwar ein Hygienekonzept im Saal mit einer Maskenpflicht für Zuschauer, Abständen und Lüftungspausen, ein Corona-Test oder Impfnachweis musste aber nicht vorgelegt werden. Die justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Marlen Block, sagte am Dienstag, dass sie eine flächendeckende 3G-Regel an Brandenburgs Gerichten begrüßen würde. Vertreter von SPD, CDU, Grünen und Freien Wählern sagten hingegen, sie hielten das in Brandenburg unter anderem wegen fehlender Testkapazitäten vor Ort für nicht um- und durchsetzbar. 

Andere Länder haben die Ersatzfreiheitsstrafen wegen Corona ausgesetzt. Was macht Brandenburg? 

Die Justizpolitikerin Maren Block forderte am Dienstag auch, dass Brandenburg Ersatzfreiheitsstrafen erneut aussetzt. Andere Bundesländer wie Berlin, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen würden so verfahren und setzten die Maßnahme bis 31. März aus. Berlins damaliger Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) begründete die Entscheidung im Dezember damit, dass so die Gefahr verringert werden sollte, das Coronavirus durch viel Fluktuation in den Gefängnissen einzuschleppen. Das müsse auch in Brandenburg gelten, so Block. Ersatzfreiheitsstrafen betreffen Menschen, die etwa wegen Schwarzfahrens oder kleineren Ladendiebstählen zu Geldstrafen verurteilt wurden. Zahlen sie die Strafe nicht, müssen sie eine Zeit im Gefängnis absitzen. Brandenburg hatte die Maßnahme in einer früheren Pandemie-Phase ausgesetzt. Dazu müsse Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) zurückkehren, so Block. Doch Hoffmann lehnt das derzeit ab.

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