Prozess um Nauener Neonazi-Zelle in Potsdam: Neonazis nicht länger als kriminelle Bande angeklagt
Im Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen geht es nicht mehr um die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Übrig bleiben der Anklagepunkt Brandstiftung und der Vorwurf weiterer rechtsextremer Straftaten.
Potsdam - Im Prozess gegen sechs Rechtsextreme um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) ist der Vorwurf der Banden-Bildung erst einmal vom Tisch. Das Potsdamer Landgericht folgte am Dienstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Anklagepunkt "Bildung einer kriminellen Vereinigung" fallen zu lassen.
Bei dem ursprünglich als Rädelsführer angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider werde das Strafverfahren auf den Vorwurf der Brandstiftung beschränkt, sagte der Erste Vorsitzende Theodor Horstkötter. Brandstiftung bleibt als Vorwurf auch gegen Schneiders Mitangeklagte übrig, zudem geht es weiter um einzelne rechtsextreme Delikte.
Innenminister Schröter sprach von "rechter Stadtguerilla"
Staatsanwalt Nils Delius hatte vergangene Woche "prozessökonomische Gründe" für den Wegfall des Anklagepunktes genannt, da eine ausreichende Strafe auch wegen der anderen Taten zu erwarten sei. Um den Vorwurf der Gründung einer kriminellen Vereinigung untermauern zu können, hätten weitere Beweise erhoben werden müssen. Nach dem verheerenden Brandanschlag auf die Sporthalle in Nauen im August 2015 hatte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) von einer "rechten Stadtguerilla" gesprochen.
In der Verhandlung am Dienstag ging es zudem um Sachbeschädigungen an einem Parteibüro der Linken im Juni 2015. Ein Beschuldigter, der Klebstoff in die Schlösser und Briefkästen gefüllt hatte, bot an, die Rechnung zu bezahlen. Seine Verlobte sagte aus, er sei amphetaminsüchtig gewesen.
Zwei der Angeklagten waren festgenommen worden, nachdem sie Farbbeutel gegen die Fassade des Büros geworfen hatten - betrunken "kurz vor dem Filmriss", wie einer von ihnen zu Prozessbeginn angegeben hatte. Zeugenaussagen zufolge schienen die beiden jedoch trotz 1,72 beziehungsweise 2,85 Promille nicht sichtbar zu torkeln oder weggetreten gewesen zu sein. Es sei - trotz Lallens - noch ein normales Gespräch möglich gewesen, bezeugte der Polizist, der die Männer damals festgenommen hatte. (dpa)
Christina Peters
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