Brandenburg: „Namensschild ist Normalität“
Schröter: Kennzeichnungspflicht bei Polizei ein Erfolg
Potsdam - Die heftig umstrittene Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Land Brandenburg ist aus Sicht von Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) weitgehend akzeptiert. Seit der Einführung vor zweieinhalb Jahren habe es keinerlei Übergriffe oder vermehrte Anzeigen von Bürgern gegen Beamte gegeben, berichtete Schröter am Freitag im Landtag in Potsdam. „Das Namensschild ist im Polizeialltag Normalität geworden.“ Seit dem 1. Januar 2013 müssen Beamte in Uniform das Schild und in geschlossenen Einheiten eine Rückennummer tragen. Dies schaffe mehr Bürgernähe und Vertrauen in die Arbeit der Polizei, betonte Schröter.
Unterstützt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) laufen beim Potsdamer Verwaltungsgericht allerdings momentan zwei Musterklagen gegen die Kennzeichnungspflicht. Die GdP sieht das Grundrecht der Beamten auf Datenschutz verletzt und wertet die Maßnahme als „Zeichen des Misstrauens“. „Die Pflicht wird nicht wirklich angenommen, aber umgesetzt, weil es sein muss“, sagte GdP-Landeschef Andreas Schuster. Die beiden Beamten klagten stellvertretend für rund 700 Kollegen. Beschwerden gegen die Kennzeichnungspflicht vor dem Landesverfassungsgericht wurden allerdings bereits als unzulässig zurückgewiesen.
Redner aller Fraktionen werteten die zunächst bis Ende 2018 befristete Kennzeichnungspflicht allerdings als vollen Erfolg. Sie schaffe bei den Bürgern mehr Vertrauen im Umgang mit den Polizeibeamten, sagte der Innenexperte der CDU-Landtagsfraktion, Björn Lakenmacher. „Ich hoffe, dass die Mitarbeiter der Polizei ihren Frieden damit machen“, bemerkte auch der Linken-Abgeordnete Hans-Jürgen Scharfenberg. Der AfD-Abgeordnete Thomas Jung merkte mit Blick auf den geplanten Stellenabbau bei der Polizei jedoch an, der Minister solle dafür sorgen, dass es überhaupt noch genügend Beamte gibt, die das Namensschild tragen können. dpa
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