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Dietmar Woidke (SPD) bei der Pressekonferenz am Freitag.
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Coronakrise in Brandenburg: Mehr Freiheiten, aber eine Maskenpflicht

Das Kabinett hat die Corona-Eindämmungsverordnung angepasst. Was gilt ab wann? Die PNN geben einen Überblick.

Potsdam - Am Freitag hat das Brandenburger Kabinett Änderungen der Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Neu ist die Maskenpflicht, die ab Montag gilt. Die PNN geben einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.

Für welche Bereiche gilt die Maskenpflicht? 

Am Montag gilt landesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, also in allen Bussen und Bahnen, sowie im Einzel- und Großhandel, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag in Potsdam nach einer Telefonschalte des Kabinetts erklärte. Brandenburg geht damit über den Berliner Beschluss hinaus. Dort gilt die Maskenpflicht nur in Bussen und Bahnen, aber nicht im Handel.

Wer muss eine Maske tragen? 

Alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Bei jüngeren Kindern wäre das Tragen einer Maske zu gefährlich, so Woidke, sie könnten sich zum Beispiel in den Schnüren der Maske verheddern. Menschen mit Behinderung und Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen müssen nur dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. 

Welche Art von Maske muss getragen werden? 

Es gehe um sogenannte Community-Masken, erläuterte Innenminister Michael Stübgen (CDU), also eine einfache Nase-Mund-Abdeckung aus Stoff, notfalls gehen auch Schal oder Tuch. Der Stoffschutz müsse regelmäßig gereinigt werden, da die Masken sonst zu „Virenschleudern“ werden könnten. Das Tragen der Masken sei „altruistisch“, sagte Stübgen, so könne verhindert werden, dass Menschen, die infiziert sind, ohne es zu wissen, das Virus verbreiten. 

Einen Schutz für den Träger vor Ansteckung gewähren sie aber nicht. Deswegen sei es immens wichtig, trotz Maskenpflicht die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Laut Stübgen sollen Bürger keine FFP2- und FFP3-Masken tragen. Diese Spezialschutzmasken seien dem medizinischen Personal vorbehalten und hätten zudem den gegenteiligen Effekt: Da sie meist über ein Ventil verfügen, schützen sie den Träger. Ist dieser infiziert, können über das Ventil aber Viren an die Umwelt abgegeben werden. 

Wer überwacht die Einhaltung und welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung? 

Die Betreiber der Verkehrsmittel müssten darauf achten, dass die Fahrgäste Masken tragen, so der Innenminister. Dasselbe gelte für Ladeninhaber. Die Polizei unterstütze nur die Kontrollen falls nötig. Mit einem Bußgeldkatalog ist die Maskenpflicht nicht untersetzt. Das heißt, es drohen keine Strafen. Man setze vielmehr auf den „ sozialen Druck“, so Ministerin Nonnemacher. Wer in der S-Bahn als einziger keine Maske trage, werde sicher von anderen Fahrgästen ermahnt. 

Welche Lockerungen wurden für religiöse Zusammenkünfte vereinbart? 

Ab dem 4. Mai sind Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetshäusern mit bis zu 50 Personen gestattet, wenn sich die Veranstalter an die Hygienestandards halten. Derzeit ist die Teilnehmerzahl noch auf 20 Personen beschränkt. Zudem sind nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis wieder möglich. 

Was ist mit politischen Versammlungen? 

Ab 4. Mai wird die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel von bisher 20 auf bis zu 50 Personen erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich.

Neben Woidke traten auch Ursula Nonnemacher und Michael Stübgen vor die Presse.
Neben Woidke traten auch Ursula Nonnemacher und Michael Stübgen vor die Presse.
© ZB

Ab wann sind Friseurbesuche wieder möglich? 

Friseursalons dürfen ebenfalls ab 4. Mai wieder öffnen – unter Einhaltung strikter Hygieneauflagen. So müssen auch in Friseurbetrieben Masken getragen werden, sowohl von den Mitarbeitern als auch den Kunden. 

Werden auch Spielplätze wieder geöffnet? 

Anders als in Berlin, wo Spielplätze ab 30. April wieder betreten werden dürfen, bleiben Schaukel, Wippe und Rutsche in Brandenburger tabu. Er bedauere das, weil Familien durch die Coronakrise besonders belastet seien, so Ministerpräsident Woidke. Das Risiko, dass auf Spielplätzen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und eine Infektion so schnell übertragen wird, sei aber noch zu groß. Auch wenn Kinder nach jetzigem Stand selten schwer an Covid-19 erkrankten, könnten sie doch Überträger sein und die Infektionen in die Familien tragen. 

Wie ist die Lage im Land insgesamt? 

Zwar steigt in Brandenburg die Zahl der Genesenen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, dennoch könne noch längst keine Entwarnung gegeben werden, so Gesundheitsministerin Nonnemacher. „Wir dürfen jetzt nicht den Fehler machen, zu glauben, das Virus ist schon besiegt.“ So gebe es im Landkreis Oberhavel ein neues Cluster. Dort infizierten sich 68 Bewohner eines Flüchtlingsheims mit dem Virus. Schwer erkrankt sei aber keiner der Geflüchteten, so Nonnemacher. 

Stand Freitagmittag hat sich die Zahl der Covid-19-Fälle in Brandenburg innerhalb der vergangenen 48 Stunden um 144 erhöht. So sind seit Ausbruch der Pandemie bislang 2647 Infektionen in Brandenburg gemeldet worden. Aktuell sind 254 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 30 intensivmedizinisch beatmet. 1650 Menschen – ein Plus von 160 binnen 48 Stunden – gelten als genesen. 113 Menschen im Land, die mit dem Coronavirus infiziert waren, starben bislang. 

Marion Kaufmann

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