Start des Wechselunterrichts in Brandenburg: Lehrer-Personalrat kündigt rechtliche Schritte an
Am kommenden Montag startet der Wechselunterricht an den Brandenburger Grundschulen. Der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte übt daran scharfe Kritik.
Potsdam - Der Hauptpersonalrat der Brandenburger Lehrkräfte droht mit rechtlichen Schritten gegen den Start des Wechselunterrichts an Brandenburger Grundschulen am kommenden Montag. „Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch die Schulen unter Maßgabe von Richtlinien des MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Anm. d. Red.), diese haben Sie am 15.02.2021 den Schulen übersandt“, heißt es in einem Schreiben an Bildungsministerin Britta Ernst (SPD), das auch an die Schulen gegangen ist und den PNN vorliegt.
Aus Sicht des Hauptpersonalrats bestehe für wesentliche Teile dieser Richtlinien ein Beteiligungsrecht der Personalvertretung. „Dies haben Sie verneint“, heißt es in dem Schreiben. Deswegen wird der Hauptpersonalrat dazu ein Beschlussverfahren beim Verwaltungsgericht führen, um seine Rechte einzufordern. „Die Regelungen sind aus unserer Sicht nicht geeignet, einen erhöhten Schutz vor Infektionen zu gewährleisten und bei der Organisation der drei Formen Präsenzunterricht, Distanzunterricht und Notbetreuung den Schulen geeignete Hilfestellungen zu geben, wie dies vernünftig gestaltet werden soll“, schreibt der Hauptpersonalrat an die Bildungsministerin.
Teststrategie für die Schulen „absolut unzureichend“
Laut Eindämmungsverordnung sei etwa kein Abstand zwischen Schülern und Lehrern vorgeschrieben. Deswegen sei besonderen Wert auf die Schutzmaßnahmen zu legen. „Da das Tragen medizinischer Masken während des Unterrichts zwingend vorgeschrieben ist, ist es ebenso zwingend, dass das MBJS sicherstellt, dass diese täglich den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften kostenlos zur Verfügung gestellt werden“, so eine der Forderungen. Die vorliegende Teststrategie für die Schulen sei „absolut unzureichend“.
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Für alle Schüler und Lehrer müssten Schnelltest arbeitstäglich zur Verfügung stehen. Ergänzend müsse auch das Land Brandenburg, wie Berlin, allen Schulen Lüftungsgeräte zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sei die Regelung zum Schutz von Risikogruppen im Bereich der Lehrkräfte zu erneuern.
Steigen die Inzidenzzahlen regional über 100, sei in diesem Landkreis für die Schulen der Distanzunterricht anzuordnen. Das ist bislang nicht vorgesehen, bislang sollen die Landkreise in Eigenregie bei steigenden Inzidenzzahlen reagieren. Einen Wert, ab wann das Einschreiten für notwendig erachtet wird, gibt das Bildungsministerium nicht vor.
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