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Dagmar Hartge, die brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz.
© dpa

Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge: Kennzeichenspeicherung auf Autobahnen unzulässig

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge fordert das Ende der umstrittenen Polizeipraxis auf Autobahnen.

Potsdam - Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hält die massenhafte Kennzeichenerfassung auf Brandenburgs Autobahnen für unzulässig. „Man hätte das überhaupt nicht machen dürfen. Und selbst wenn man, wie das Innenministerium, der Auffassung ist, dass die Rechtsgrundlage trägt, war die Umsetzung des Ganzen rechtswidrig“, sagte Hartge in einem PNN-Interview. Sie habe die datenschutzrechtlichen Verstöße gegenüber dem Polizeipräsidium Brandenburg beanstandet.

Hartge hatte eine Expertise zu der umstrittenen automatischen Kennzeichenerfassung - und speicherung (Kesy) angefertigt. Die Brandenburger Polizeipraxis war bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Schülerin Rebecca 2019 war per Zufall bekannt geworden, weil das Autokennzeichen eines Verdächtigen auf der A12 bei Frankfurt (Oder) aufgenommen worden war. Neben der Erfassung von Kennzeichen zur Strafverfolgung gibt es auch die anlassbezogene Erfassung zur Gefahrenabwehr, die das Polizeigesetz ermöglicht. Diese Daten können mit bestehenden abgeglichen werden und müssen bei fehlender Übereinstimmung sofort gelöscht werden. Dagegen werden bei der Kennzeichenfahndung im Aufzeichnungsmodus die Daten dauerhaft gespeichert.

Grüne und Linke übten Kritik

Grüne und Linke im Landtag hatten diese Praxis kritisiert. Die Klage eines Mitglieds der Piratenpartei Brandenburg ist beim Landesverfassungsgericht anhängig. Im Koalitionsvertrag äußert sich die neue Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Grünen zur Kennzeichenspeicherung zurückhaltend. Das inzwischen von der CDU geführte Innenressort solle in Abstimmung mit dem Justizressort – nun ebenfalls in CDU-Hand – die Rahmenrichtlinien zur automatischen Kennzeichenerfassung aus dem Jahr 2010 unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts und der Ergebnisse der Prüfung der Datenschutzbeauftragten überarbeiten, heißt es darin.

Die Kritik an Kesy sei bekannt, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister, am Montag auf PNN-Anfrage. Am morgigen Mittwoch will Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Innenausschuss des Landtages über den aktuellen Kenntnisstand informieren.

Kesy-Kritiker wurde versetzt

Die Einschätzung zur Kennzeichenspeicherung dürfte auch eine Rolle bei der weiteren Besetzung wichtiger Posten auf Landesebene spielen. Das früher SPD-geführte Innenministerium hatte die Kesy-Praxis im vergangenen Jahr verteidigt. Der Bericht einer internen Prüfung hatte ergeben, dass die Speicherung von Kennzeichen seit April 2017 im Rahmen zahlreicher Gerichtsbeschlüsse zur langfristigen Observierung bei Ermittlungsverfahren erfolgt sei. Der Hauptkritiker der Kesy-Praxis im Ministerium, der damalige Abteilungsleiter Polizei Herbert Trimbach, war vom früheren Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) gegen seinen Willen versetzt worden. Der kommissarische Polizeipräsident Roger Höppner, ein Verfechter der Kennzeichenspeicherung, spekuliert dem Vernehmen nach auf eine Abteilungsleiterstelle im Innenministerium.

Der Innenausschuss des Landtags befasst sich am Mittwoch mit weiteren strittigen Personalien und Themen. Die Linke fordert Aufklärung über die Absetzung von Verfassungsschutzchef Frank Nürnberger.

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