Brandenburg: Jetzt wird es ernst
Ende August startet das Volksbegehren gegen die umstrittene Kreisreform. Die Aussichten auf Erfolg sind gut. Für Rot-Rot ein heikles Unterfangen.
Potsdam - Das Volksbegehren gegen die von der rot-roten Regierungskoalition geplante Kreisreform startet am 29. August. Dann können die Brandenburger bis Ende Februar in den Rathäusern und Amtsstuben ihre Unterschrift leisten oder per Briefwahl entscheiden. Das gab Landeswahlleiter Bruno Küpper am Freitag bekannt. Doch ob Zufall oder nicht – die traditionelle Bekanntgabe des Halbzeitstands beim Volksbegehren wird bei dem geplanten finalen Votum des Landtags über die Reformgesetze keine Rolle spielen.
Denn die Abgeordneten werden bei ihrer Entscheidung nach dem neuesten Zeitplan nicht erfahren, ob sich ein Erfolg des Volksbegehrens abzeichnet. Rot-Rot will das parlamentarische Verfahren jetzt beschleunigen. Ursprünglich sollte der Landtag im Dezember die Kreisreform verabschieden. Jetzt läuft es nach einer Vorlage von SPD und Linke auf Mitte November hinaus. Doch Halbzeit für das Volksbegehren ist erst am 29. November. Für die abschließende Debatte im Landtag spielt der Zuspruch der Bürger für das Volksbegehren also keine Rolle.
Vertreter des von CDU, FDP und Freien Wählern getragenen Vereins „Bürgernahes Brandenburg“, Träger der Volksinitiative, werfen Landesregierung und Koalition im Landtag deshalb erneut Tricksereien vor. Vereinsvertreter Hans-Peter Goetz (FDP) aus Teltow sagte den PNN: „Wir haben wiederholt, etwa bei der Frage der Zulässigkeit, erlebt, dass von Landesregierung, Innenministerium und Koalition versucht wurde, uns zu diskreditieren und durch Tricksereien den Wind aus den Segeln zu nehmen.“ Nun werde erneut versucht, das Volksbegehren zu behindern. „Wir hatten erwartet, dass das Volksbegehren Ende Juli oder Anfang August starten kann. Dann hätte der Landtag für die finale Sitzung eine größere Entscheidungsgrundlage gehabt. Die ist ihm jetzt entzogen“, sagte Goetz.
Zudem verwies der FDP-Politiker auf das Abstimmungsgesetz. Demnach müsse das Volksbegehren „unverzüglich“, im Juristendeutsch also ohne „schuldhaftes Verzögern“, im Amtsblatt des Landes veröffentlicht werden. Vor genau einer Woche, am 17. Juni, ist die Einspruchsfrist der Landesregierung aber abgelaufen. Erst am Donnerstag setzte Wahlleiter Küpper seine Unterschrift unter das Papier. Am 19. Juli wird das Volksbegehren im Amtsblatt des Landes veröffentlicht. Binnen vier und acht Wochen danach muss laut Gesetz dann das Volksbegehren starten.
Eine Sprecherin des Landeswahlleiters wies den Vorwurf, der Starttermin sei hinausgezögert worden, zurück. Es habe im Vorfeld auch keine Einflussnahme von außen auf die Entscheidung über den Starttermin gegeben. „Wir halten uns an die gesetzlichen Fristen“, sagte sie. Das Volksbegehren könne nicht früher veröffentlicht werden. Für das Amtsblatt, herausgegeben vom Justizministerium, brauche es eine Vorlauf von drei Wochen. „Wir haben versucht, es zu behandeln wie alle anderen Volksbegehren“, sagte die Sprecherin. Zudem sei der Start in die letzte Woche der Sommerferien gelegt worden, um dem Vorwurf zu entgehen, das Volksbegehren werde behindert, wenn der Termin mitten in der Urlaubszeit ist.
Der Innenexperte der Linksfraktion im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, sieht ohnehin kein Problem darin, dass der Landtag bei Beschluss des Kreisreform-Gesetzes den Zwischenstand des Volksbegehrens nicht kennt. Das sei eine „künstliche Verbindung“. Der Landtag sei auch nicht verpflichtet, die Schritte des Volksbegehrens zu berücksichtigen. In der Linken wird das auch durchaus anders gesehen. Nach den Patzern im Frühjahr könne dies der Koalition erneut negativ ausgelegt werden.
Auch Oliver Wiedmann vom Verein „Mehr Demokratie“ sieht das Vorgehen kritisch. Der Verein will die Verfahren für Direkte Demokratie entschlacken, fordert etwa freie Unterschriftensammlungen auch für Volksbegehren. Brandenburg hat hier besonders harte Regeln und landet im Bundesranking für Direkte Demokratie auf dem vorletzten Platz. Wiedmann sagt, „es wäre vom politischen Stil eleganter gewesen“, wenn der Landtag das Zwischenergebnis abwartet. Anders sei es auf Stadt- und Gemeindeebene geregelt. Bei einem Bürgerbegehren zu einem bestimmten Thema gebe es eine Sperrvorgabe, die Gemeinde dürfte während des Begehrens nichts beschließen, was dem zuwiderläuft. Das sei beim Landtag verfassungsrechtlich nicht möglich, weil der Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden darf. Bei der Kreisreform sage ein Volksbegehren aber auch noch nicht aus, wie die Brandenburger denken. „Gewissheit gibt es erst nach einem Volksentscheid“, sagte Wiedmann.
Die Chancen für das Volksbegehren stehen jedenfalls nicht schlecht. Schon die Volksinitiative war mit einem in Brandenburgs Geschichte einmaligen Spitzenwert von 130 000 Unterstützern – gesammelt in nur hundert Tagen – erfolgreich. Nur 20 000 Unterstützer wären nötig gewesen. Für das Volksbegehren müssen sich binnen sechs Monaten 80 000 Unterstützer finden. Dabei kamen bereits in der ersten Stufe mehr Unterstützer zusammen, als bei den wenigen anderen erfolgreichen – von insgesamt 13 – Volksbegehren, etwa gegen die Massentierhaltung oder für ein Nachtflugverbot am BER in Schönefeld. Sollte der Landtag – wie bei der Volksinitiative gegen die Kreisreform – in der zweiten Stufe mit rot-roter Mehrheit auch das Volksbegehren ablehnen, kommt es zum Volksentscheid. Die Initiatoren rechnen damit im Mai oder Juni 2018.
Begünstigt werden könnte das Volksbegehren durch die Bundestagswahl am 24. September. Davon geht selbst Linke-Innenexperte Scharfenberg aus. FDP-Politiker Goetz von der Initiative der Reformgegner rechnet damit, dass die örtlichen Wahlleiter in den Städten und Gemeinden bei der Bundestagswahl parallel in einem Extra-Raum die Eintragung für das Volksbegehren zulassen. Das würde den Aufwand zur Teilnahme am Volksbegehren für die Bürger, die ohnehin am 24. September wählen gehen, verringern. Die sonst übliche Hürde, der bewusste Gang aufs Amt, gäbe es nicht. Gerade für die kreisfreien Städte könnte das entscheidend sein: Dort lehnen nach der jüngsten rbb-Umfrage 70 Prozent der Bürger die Kreisreform ab.
Die Pläne der Landesregierung sehen vor, dass Frankfurt (Oder), Brandenburg/Havel und Cottbus in angrenzenden Landkreisen aufgehen. Zudem sollen die Kreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin, Uckermark und Barnim sowie Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster fusionieren. Von 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten sollen mit der Kommunalwahl im Frühjahr 2019 nur 11 Landkreise und mit Potsdam eine kreisfreie Stadt übrig bleiben. Die Pläne für einen großen Lausitzkreis – die „Lausitzbanane“ – und die Fusion von Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming hat Rot-Rot abgeräumt.
Trotz dieser Korrekturen lehnen die meisten Brandenburger die Kreisreform weiter ab. Das ergab – wie berichtet – eine repräsentative Umfrage des rbb. Demnach halten sie nur 31 Prozent der Brandenburger wegen sinkender Einwohnerzahlen für nötig, 58 Prozent lehnen sie ab. Im November 2016 waren es noch 69 Prozent. Besonders für die Regierungskoalition pikant: Die Anhänger aller im Landtag vertretenen Parteien lehnen die Kreisreform ab, bei der SPD sind es 55 Prozent, bei der Linken 57. Jeweils nur 39 und 38 Prozent der Anhänger beider Parteien befürworten das Vorhaben.
Oliver Wiedmann vom Verein „Mehr Demokratie“ macht noch eine ganz andere Rechnung auf. Es geht um den Volksentscheid, bei dem selbst im Erfolgsfall derzeit nur die Hälfte der Brandenburger mit einem Reformstopp rechnen. Womöglich auch, weil Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) und Fraktionschef Mike Bischoff bereits klar gemacht haben, dass ein erfolgreicher Volksentscheid keine Folgen habe und nichts am Reformgesetz ändere. Rechtlich trifft das zu, politisch ist es heikel. Die Linke, die fest mit einem Erfolg für das Volksbegehren rechnet, setzt alles auf den Volksentscheid. Ist auch der erfolgreich, es wäre der erste überhaupt, wäre für die Linke die Kreisreform gestorben. Dafür müssten 25 Prozent der Wahlberechtigten, mehr als eine halbe Million, gegen die Reform stimmen. Das sind in absoluten Zahlen mehr, als bei der Landtagswahl 2014 ihr Kreuz bei SPD und Linke gemacht haben.
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