Kennzeichenerfassung in Brandenburg: Innenminister:„Das würde nur Verbrecher freuen“
CDU-Innenminister Michael Stübgen will die umstrittene Kennzeichenspeicherung Kesy nicht stoppen – aber für mehr Datenschutz sorgen.
Potsdam - Die Kameras an den Brandenburger Autobahnen laufen weiter: Der Landtag in Potsdam hat am Mittwoch einen Antrag der oppositionellen Linksfraktion abgelehnt, die umstrittene Kennzeichenspeicherung bis zu einer rechtlichen Klärung auszusetzen. „Das würde nur Verbrecher freuen“, hatte CDU-Innenminister Michael Stübgen vorher in der Debatte erklärt. Mit einem Abschalten der Geräte würden laufende Ermittlungen gestoppt, das sei nicht zu verantworten.
Der Linken-Abgeordnete Andreas Büttner wies die Darstellung zurück, seine Partei leiste mit ihrem Antrag der Kriminalität Vorschub. „Dann müssen Sie eben andere Maßnahmen anwenden“, sagte der Vorsitzende des Landtags-Innenausschuss zu Stübgen. Die Linke, die bis zur Landtagswahl im September zehn Jahre lang gemeinsam mit der SPD in einer rot-roten Koalition regierte, lehne nicht das System der Kennzeichenspeicherung (Kesy) in Gänze ab, betonte Büttner. Der Einsatz der Kameras zur Gefahrenabwehr bei der aktuellen Suche nach Kennzeichen vermisster oder verdächtiger Personen beanstande die Linke nicht. Denn die erfassten Daten, die nicht zu dem zur Fahndung ausgeschriebenen Wagen gehören, werden umgehend gelöscht.
„Was aus diesem Instrument gemacht wurde, geht nicht“
Anders bei der Kennzeichenspeicherung im sogenannten Aufzeichnungsmodus laut Strafprozessordnung. Dabei werden alle im Zuge laufender Ermittlungsverfahren auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erhobenen Daten über einen längeren Zeitraum gespeichert – also auch die Kennzeichen unbescholtener Bürger. Selbst dieses Instrument sei in Ordnung, sofern es maßvoll und rechtskonform eingesetzt werde, so Büttner. „Aber was aus diesem Instrument gemacht wurde, geht nicht“, sagte Büttner, der selbst Polizist war. Der frühere SPD-Innenminister Karl-Heinz Schröter habe überzogen. Was nun auf Brandenburgs Autobahnen geschehe, müsse man klar als „Vorratsdatenspeicherung“ bezeichnen – und das sei nicht zulässig. Selbst Bayern setze die Kennzeichenspeicherung nicht so ausufernd ein wie Brandenburg.
Zuvor hatte wie berichtet Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge den Umgang mit dem Kesy-System angeprangert und Nachbesserungen gefordert. Durch eine Überlappung mehrerer Verfahren liefen die neun Kameras quasi im Dauermodus, gelöscht wurde nicht, so dass sich ein Bestand von rund 40 Millionen Daten auf dem Server angesammelt haben soll, auf den zu viele Beamte Zugriff gehabt hätten, so Hartge.
Innenminister Stübgen hatte daraufhin erklärt, dass nun Daten gelöscht worden seien und man weiter daran arbeite, Mängel zu beheben. „Die Größe dieser entstanden Datenwolke habe ich von Anfang an kritisch gesehen“, sagte Stübgen. „Wir wollen alles tun, um Verbrecher zu stellen und Verbrechen zu verhindern, aber was immer wir tun, muss sich im Rahmen dieses Rechtsstaates bewegen.“ Bis zum 3. Februar will das Ministerium einen schriftlichen Bericht zu Kesy vorlegen.
"Die Opposition nutzt das Thema nur"
Diesen müsse man abwarten, sagte der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher in der Debatte. Der Antrag der Linken sei deshalb „zeitlich und inhaltlich daneben“, sagte der Innenpolitiker, der wie Büttner Polizist ist. Die Oppositionsfraktion nutze das Thema Kennzeichenspeicherung nur, „um innenpolitisch in Tritt zu kommen“, warf er Büttner vor.
Die AfD-Abgeordnete Lena Duggen sprach von einem „Schaufensterantrag“. So, wie die Linken die Kennzeichenspeicherung darstellten, könne man den Eindruck gewinnen „als sei die Stasi wieder auferstanden“, sagte die Juristin.
Die Kennzeichenspeicherung sei ein sinnvolles, hilfreiches Mittel bei der Strafverfolgung, sagte die SPD-Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz. „Im Innenministerium ist ein Problembewusstsein vorhanden“, sagte sie. Sie vertraue darauf, dass die festgestellten Datenschutzmängel nun behoben werden. Es sei erkennbar, dass im Ministerium nun gehandelt werde, sagte auch die Grünen-Politikerin Marie Schäffer, die zuvor bei der Datenschutzbeauftragten beschäftigt war. Die Landtagsmehrheit stimmte schließlich für einen Entschließungantrag von SPD, CDU und Grünen. Darin wird das Ministerium aufgefordert, die Beanstandungen zum Datenschutz zu berücksichtigen.
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